Die HOWOGE bekennt sich ausdrücklich zu den Menschenrechten und setzt sich aktiv gegen Diskriminierung und für faire Arbeitsbedingungen ein. Hierbei orientieren wir uns an den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, an der Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und an den ECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen.
Als Unternehmen mit Wirkungsgebiet in Berlin unterliegen wir grundsätzlich einem von der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Berlin vorgegebenen regulatorischem Rahmen, sowohl hinsichtlich der Arbeits- und Sozialgesetzgebung (Tarifbindung) als auch bei der Beschaffung (z.B. Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz).
Wir haben die Werte und Grundsätze unserer Unternehmenskultur in unserer Vision und dem Leitbild, internen Verhaltensstandards und Servicestandards für unsere Mieter:innen sowie im Führungsanspruch fixiert. Der HOWOGE-Kodex ist Grundlage unseres Handelns und schreibt unter anderem fest:
- Wir erwarten von unseren Mitarbeiter:innen einen kollegialen, offenen und wertschätzenden Umgang.
- Wir bringen allen unseren Mieter:innen und Mitarbeiter:innen Wertschätzung entgegen, unabhängig von der Person, der Herkunft, der Bildung und der Religion – dies erwarten wir auch von unseren Mitarbeiter:innen. Wir dulden insbesondere keine Ungleichbehandlung wegen Ethnie, Hautfarbe, Geschlecht, sexueller Ausrichtung, Geschlechtsidentität, Behinderung, Alter, politischer Meinung sowie anderer Formen der Diskriminierung, die unter die EU-Rechtsvorschriften und nationales Recht fallen.
Auch von unseren Geschäftspartner:innen erwarten wir ein regelkonformes, ehrliches und loyales Verhalten. Die HOWOGE setzt sich über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus dafür ein, die Menschenrechte in ihrem Einflussbereich zu achten und zur Geltung zu bringen. Sie duldet in keiner Form Menschenrechtsverletzungen in ihrem Geschäftsbereich und in der Zusammenarbeit mit Geschäftspartner:innen. Die HOWOGE bezieht sich bei der Definition von Menschenrechten auf die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Kernarbeitsnormen). Dazu gehören unter anderem die Rechte auf Freiheit von Zwangs- und Kinderarbeit, Menschenhandel, Diskriminierung am Arbeitsplatz, zur Gründung und zum Beitritt zu Gewerkschaften sowie zu Tarifverhandlungen.
Die HOWOGE setzt sich für faire Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung aller Mitarbeiter:innen und Arbeitssicherheit ein. Die Mitarbeiter:innen nutzen die Möglichkeiten der Vereinigungsfreiheit und der Bestimmung von Interessenvertretern. Der Aufsichtsrat der HOWOGE ist zu einem Drittel mit gewählten Arbeitnehmervertreter:innen besetzt. Zudem bietet die HOWOGE ihren Mitarbeiter:innen ein familienfreundliches Arbeitsumfeld, betriebliche Gesundheitsförderung und mobiles Arbeiten.
Das Unternehmen betrachtet auch seine Lieferketten, denn die Beschaffung von Baustoffen und Dienstleistungen hat nicht nur Auswirkungen in Deutschland. Im Rahmen von Vergabeverfahren, die nach den Vorschriften für öffentliche Auftraggeber (GWB, VgV, UVgO, VOB/A) durchgeführt werden, wird für besonders risikobelastete Materialien (u.a. Natursteine und Holz) eine Herstellung unter Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gefordert welches durch den Bieter, möglichst durch Vorlage von Zertifikaten, zu bestätigen ist (Bietererklärung). Ergänzt wird dies unter Verweis auf das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz durch die Verpflichtung unserer Auftragnehmer:innen, einen Mindestlohn oberhalb des gesetzlichen Mindestlohnes zu bezahlen, bestimmte Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen und allgemeinverbindliche Tarifverträge anzuwenden. In diesem Rahmen werden die Erwartungen, Menschenrechte zu achten, auch an die Geschäftspartner:innen kommuniziert.