Partizipation
Gemäß den Leitlinien für Partizipation im Wohnungsbau durch die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften erfolgt für den Wohnungsneubau Gehrenseestraße eine Beteiligung der Öffentlichkeit auf Stufe der Information.
(Stand: April 2025)
Fußläufig zum S-Bahnhof Gehrenseestraße und umgeben von der „Gartenstadt Hohenschönhausen“ plant die HOWOGE einen Neubau mit Wohnungen und Gewerbe. Das Bauprojekt befindet sich in der Planungsphase. Wir halten Sie hier über Neuigkeiten zum Wohnungsneubau Gehrenseestraße auf dem Laufenden.
Gemäß den Leitlinien für Partizipation im Wohnungsbau durch die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften erfolgt für den Wohnungsneubau Gehrenseestraße eine Beteiligung der Öffentlichkeit auf Stufe der Information.
Die HOWOGE hat im Februar 2025 drei Bauvoranfragen beim Bezirksamt Lichtenberg eingereicht.
Eine Bauvoranfrage wird bei der Genehmigungs-Behörde (hier: Bezirksamt Lichtenberg) eingereicht, um grundsätzliche Fragen zu einem geplanten Bauvorhaben zu klären. Dadurch lassen sich im Vorfeld Fragen und Rahmenbedingungen zum nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren („Baugenehmigung“) klären. Die Antwort auf die Bauvoranfrage ist der Bauvorbescheid. Dieser erhöht die Planungssicherheit sowie die Aussagefähigkeit der Bauherr:in. So können Fragen mit realistischen Eckdaten zum geplanten Wohnungsneubau Gehrenseestraße beantwortet werden – z. B. zur Lage, Größe und ungefähren Anzahl der Wohnungen.
(Stand: April 2025)
Neuer Wohnraum wird in Berlin dringend benötigt. Die HOWOGE ist deshalb vom Land Berlin damit beauftragt, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Jedoch ist die Anzahl der Grundstücke in Berlin begrenzt, die für eine Bebauung zur Verfügung stehen. Es ist richtig, dass in Berlin auch heute noch Grundstücksreserven für Wohnungsbau vorhanden sind. Dennoch ist nicht jede Freifläche baurechtlich für den Wohnungsbau geeignet. Die HOWOGE kann zudem nur Flächen für sozial leistbaren Wohnungsbau beplanen, die ihr entweder gehören oder die sie kurzfristig zu vertretbaren Preisen erwerben kann. Daher plant die HOWOGE hier Wohnungsbau auf Flächen, die ihr gehören und die sich planungsrechtlich für den Wohnungsbau eignen.
(Stand: April 2025)
Für den Wohnungsneubau Gehrenseestraße soll § 34 des BauGB in Kraft treten. Dieser regelt die bauliche Nutzung und Zulässigkeit der geplanten Bauvorhaben. Die Entscheidung, ob eine Genehmigung des Wohnungsneubaus auf Grundlage des § 34 BauGB ausgesprochen werden kann, trifft das zuständige Bezirksamt. Dazu hat die HOWOGE im Februar 2025 drei Bauvoranfragen eingereicht. Es handelt sich hierbei um kein Bebauungsplan-Verfahren.
(Stand: April 2025)
Die HOWOGE plant auf der Grundlage eines Bauvorbescheides einen Bauantrag einzureichen. Im weiteren Verlauf können Änderungen in der Planung erforderlich werden. Sobald eine planungsrechtliche Grundlage geschaffen wurde, werden wir Anwohner:innen informieren. Ein möglicher Baubeginn kann noch nicht benannt werden.
(Stand: April 2025)
Die wichtigsten Informationen rund um den Wohnungsneubau Gehrenseestraße finden Sie auf der Internetseite der HOWOGE unter:
Zur Partizipation zum Neubauprojekt
(Stand: April 2025)
Für Fragen und Hinweise können Sie das Projektteam der HOWOGE unter der E-Mail-Adresse gehrenseestr@howoge.de erreichen.