Die HOWOGE ist eine der größten kommunalen Wohnungsbaugesellschaften Berlins. Wir tragen vielfältige Verantwortung. Dieser möchten wir langfristig gerecht werden. Dabei stehen für uns bei jeder Entscheidung die Menschen im Mittelpunkt- ob nun als Arbeitgeberin, die Mitarbeiter:innen oder als große Bauherrin und Vermieterin unsere Mieter:innen und die Gestaltung ihres Lebensumfeldes.
Gestalten und Wirken. In Berlin.
Unsere strategische Ausrichtung ist Grundlage unseres Werteverständnisses, gibt uns verbindlich Orientierung und prägt unsere Unternehmenskultur. Es zeigt, was uns ausmacht, wie wir agieren, wie wir kommunizieren und wie wir uns für das Gemeinwohl einbringen. Im Umgang miteinander, mit unseren Kund:innen und Geschäftspartner:innen bei unserem Engagement für die Gesellschaft – wir haben klar definiert, welchen Regeln wir folgen. Genauso klar haben wir Leitsätze herausgearbeitet , die unseren inhaltlichen Handlungsrahmen abstecken. So ist es uns möglich, unsere Ziele und Aufgaben zu definieren und unsere Vision zu leben.
Wie wir arbeiten: der HOWOGE-Kodex.
Wir haben grundlegende Werte formuliert und zahlreiche Einzelregelungen erarbeitet. Unsere Grundwerte sind nicht verhandelbar. Das abgeleitete Regelwerk gibt uns Rechtssicherheit und hilft bei der Bewältigung der Herausforderungen des Arbeitsalltags. Wir lernen gemeinsam, unsere Prozesse zu optimieren und folgen dabei einer wertschätzenden Fehlerkultur. Das Wertesystem der HOWOGE wird gemeinsam gelebt. Dabei haben die Führungskräfte der HOWOGE eine besondere Vorbildfunktion.
Führungsanspruch
Unser Führungsanspruch ist unser gemeinsames Verständnis von Führungsqualität.
Uns liegen die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens, die Sicherheit der Mitarbeiter:innen und die Identifikation mit dem Unternehmen am Herzen.
Aus unserem Anspruch an uns selbst leiten wir den Anspruch an unsere Mannschaft ab.
Als Führungsverantwortliche der HOWOGE bekennen wir uns zum Leitbild, den Service- und Verhaltensstandards und dem HOWOGE-Kodex.
Interne Verhaltensstandards
Kollegialer Umgang
- Wir denken und handeln bereichs- und unternehmensübergreifend. Die Gesamtinteressen stehen über Gruppen- und Einzelinteressen.
- Wir bringen einander Wertschätzung entgegen.
- Wir unterstützen und motivieren uns gegenseitig.
- Wir gehen offen, ehrlich und respektvoll miteinander um und fördern die Vielfalt in unserem Unternehmen.
- Wir schätzen die Leistung jedes Einzelnen.
- Wir hören einander zu, sind offen für neue Ideen und respektieren andere Meinungen.
- Wir äußern Kritik sachlich und nehmen weiterführende Hinweise konstruktiv auf.
Kollegiale Zusammenarbeit
- Wir arbeiten zuverlässig und erledigen Aufgaben in bestmöglicher Qualität.
- Wir stellen alle notwendigen Informationen zeitnah und umfassend zur Verfügung und fordern diese auch ein.
- Wir formulieren Anfragen und Aufgaben verständlich, konkret, mit angemessen gesetztem Termin und klarer Zuständigkeit.
- Wir entscheiden nachvollziehbar innerhalb einer angemessenen Frist und begründen Änderungen.
Servicestandards für unsere Mieter:innen
- Wir beraten Sie gerne und umfassend. Dies auch persönlich in unseren Kundenzentren in Ihrer Nähe.
- Wir sorgen für ein gutes nachbarschaftliches Miteinander in den Quartieren. Unser eigener Hausmeisterservice ist 24 Stunden für Sie da.
- Wir gewährleisten eine hohe Wohnqualität in unseren Beständen.
- Mängelmeldungen werden umgehend bearbeitet, damit entstandene Mängel oder Schäden zügig beseitigt werden können.
- Wir nehmen Hinweise und Anregungen von Ihnen gerne entgegen, denn sie helfen uns, unseren Service kontinuierlich zu verbessern.
- Unser gesellschaftliches und soziales Engagement zur Gestaltung lebenswerter Quartiere umfasst vielfältige Angebote für unsere Mieter:innen.
- Wir unterstützen Sie mit unseren Kiezhelfer:innen, wenn Sie hilfsbedürftig sind. Unser vorhandenes Serviceangebot wird durch Concierges an mehreren Standorten komplettiert.
- Wir ermöglichen Ihnen mit der HOWOGE-Mieterkarte zahlreiche Vorteile bei unseren Kooperationspartnern rund ums Wohnen.
Dafür stehen wir: unser Leitbild das Fundament.
Unser Unternehmensleitbild ist für unsere Arbeit inhaltlich richtungsweisend. Es gibt uns Orientierung, wenn es darum geht, unsere Aufgaben einzuordnen. Es zeigt uns, warum wir was in unserer täglichen Arbeit tun. Es gibt unserem Handeln den zielgerichteten Sinn. Gegenüber der Öffentlichkeit vermittelt es unsere Herangehensweise. Es macht deutlich, welche Verantwortung wir wo übernehmen.
Serviceorientierung und Bezahlbarkeit
Wir sind wirtschaftlich stark und setzen diese Stärke zum Nutzen unserer Mieter:innen ein.
Servicestandards für unsere Mieter:innen stehen für eine hohe Kundenfokussierung und einen fairen Umgang miteinander – 24 Stunden am Tag. Wir garantieren eine umfassende Betreuung durch unsere engagierten und qualifizierten Mitarbeiter:innen. Die HOWOGE stellt sich dem demografischen Wandel sowie den vielfältigen Bedürfnissen ihrer Mieter:innen und passt ihr Angebot vorausschauend an. Wir schaffen und sichern bezahlbaren Wohnraum. Durch energieeffiziente Sanierung und Optimierung der Betriebskosten erzielen wir klare Kostenvorteile für unsere Mieter:innen.
Leistungsfähigkeit und Nachhaltigkeit
Wir sind und bleiben für unsere Partner:innen das leistungsfähigste Wohnungsunternehmen Berlins.
Wir sind ein wachsendes Unternehmen, erweitern unsere Bestände und entwickeln diese nachhaltig. Unser wirtschaftlicher Erfolg ermöglicht es uns, die Ziele des Landes Berlin als unserem Gesellschafter zu erfüllen und ein hohes Potenzial für soziale und infrastrukturelle Leistungen zu erwirtschaften. Durch unsere wirtschaftliche Stärke – verbunden mit unserer Innovationskraft – gelingt es uns, die Vielfältigkeit unserer Leistungen kontinuierlich auszuweiten. Die HOWOGE versteht sich als starker und verlässlicher Partner der Berliner Wirtschaft.
Lebensqualität und Sicherheit
Unsere Verantwortung geht über das Wohnen hinaus.
Wir schaffen und erhalten lebenswerte Kieze. Mit unserem gesellschaftlichen Engagement fördern wir Bildung, Kultur, Ökologie, Sport und Soziales für alle Generationen und schaffen ein sicheres Umfeld für unsere Mieter:innen. Wir stehen unseren Mieter:innen auch in schwierigen Lebenssituationen zur Seite. Die HOWOGE unterstützt Initiativen und bürgerschaftliches Engagement ihrer Mieter:innen und ist für Vereine und Organisationen ein zuverlässiger Partner.
Umwelt- und Klimaschutz
Wir übernehmen Verantwortung für zukünftige Generationen.
Wir leisten durch umfassende energetische Maßnahmen und den Einsatz innovativer Technologien im Neubau und in der Sanierung einen nach haltigen Beitrag für unsere Umwelt und den Klimaschutz. Damit setzen wir Maßstäbe in der Wohnungswirtschaft.
Werte und Regeln
Miteinander.
Wir bringen allen unseren Mietern:innen Wertschätzung entgegen, unabhängig von der Person, der Herkunft, der Bildung und der Religion. Wir fördern das gute nachbarschaftliche Miteinander in unseren Kiezen.
Wir sind füreinander da.
Wir gehen kollegial und respektvoll miteinander um. Interne Service standards bilden den Rahmen für unser gemeinsames Handeln. Als verantwortungsvoller, familienbewusster Arbeitgeber sorgen wir für Vielfalt und Chancengleichheit. Wir sichern unsere Zukunftsfähigkeit durch Ausbildung, Personalentwicklung und gesunde Arbeits- und Rahmenbedingungen.
Wir sind ein fairer Partner.
Wir leben nach anerkannten Werte- und Compliance-Maßstäben. Wir erwarten auch von unseren Geschäftspartner:innen ein regelkonformes, ehrliches und loyales Verhalten.
Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte
Wir bekennen uns zur strikten Einhaltung aller für uns geltenden gesetzlichen Bestimmungen und setzten uns aktiv für die Wahrung der Menschenrechte, gegen Diskriminierung und für faire Arbeitsbedingungen ein.
Vorbemerkung
Wir, die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH sowie deren verbundene Unternehmen (HOWOGE), tragen als eine der größten kommunalen Wohnungsbaugesellschaften Berlins vielfältige Verantwortung. Dieser möchten wir langfristig gerecht werden. Dabei stehen für uns bei jeder Entscheidung die Menschen im Mittelpunkt - ob nun als Arbeitgeberin, die Mitarbeiter:innen oder als große Bauherrin und Vermieterin unsere Mieter:innen und die Gestaltung ihres Lebensumfeldes. Aufgabe der HOWOGE ist die Versorgung breiter Bevölkerungsschichten mit bezahlbarem Wohnraum. Die Vermietung erfolgt diskriminierungsfrei. Ein soziales Management unterstützt in Not geratene Mieter:innen.
Unsere strategische Ausrichtung ist Grundlage unseres Werteverständnisses. Sie gibt uns verbindlich Orientierung und prägt unsere Unternehmenskultur. Sie zeigt, was uns ausmacht, wie wir agieren, wie wir kommunizieren und wie wir uns für das Gemeinwohl einbringen. Ob im Umgang miteinander, mit unseren Mieter:innen und Geschäftspartner:innen oder bei unserem Engagement für die Gesellschaft – wir haben klare Regeln definiert, welchen wir folgen. Hierfür haben wir Leitsätze herausgearbeitet, die unseren inhaltlichen Handlungsrahmen abstecken. So ist es uns möglich, unsere Ziele und Aufgaben zu definieren und unsere Vision zu leben.
Die Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte ist zentraler Bestandteil unserer unternehmerischen Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Unser Ziel ist es, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in unseren Lieferketten zu erkennen und zu vermeiden. Die Grundsatzerklärung beschreibt unsere Menschenrechtsstrategie, insbesondere unser Risikomanagement, die Risikoanalyse entlang der Lieferketten, unseren Beschwerdemechanismus sowie unsere Präventions- und Abhilfemaßnahmen. Die Grundsatzerklärung unterstützt uns dabei, unsere Leitsätze und Vision zu realisieren.
Die Grundsatzerklärung gilt für die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH und ihre Tochtergesellschaften.
Unsere Bekenntnis zu Menschenrechten und Umweltschutz
Die HOWOGE setzt sich über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus dafür ein, die Menschenrechte in ihrem Einflussbereich zu achten und zur Geltung zu bringen. Sie duldet in keiner Form Menschenrechtsverletzungen in ihrem Geschäftsbereich und in der Zusammenarbeit mit Geschäftspartner:innen. Die HOWOGE bezieht sich bei der Definition von Menschenrechten auf die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILOKernarbeitsnormen).
Die HOWOGE setzt sich für faire Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung aller Mitarbeiter:innen und Arbeitssicherheit ein. Die Mitarbeiter:innen nutzen die Möglichkeiten der Vereinigungsfreiheit und der Bestimmung von Interessenvertretern. Der Aufsichtsrat der HOWOGE ist zu einem Drittel mit gewählten Arbeitnehmervertreter:innen besetzt. Zudem bietet die HOWOGE ihren Mitarbeiter:innen ein familienfreundliches Arbeitsumfeld, betriebliche Gesundheitsförderung und mobiles Arbeiten.
Aufgabe der HOWOGE ist die Versorgung breiter Bevölkerungsschichten mit bezahlbarem Wohnraum. Die Vermietung erfolgt diskriminierungsfrei. Ein soziales Management unterstützt in soziale Not geratene Mieter:innen. Das Unternehmen betrachtet auch seine Lieferketten, denn die Beschaffung von Baustoffen und Dienstleistungen hat nicht nur Auswirkungen in Deutschland. Daher hat die HOWOGE bereits im Jahr 2020 im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie das Handlungsfeld der nachhaltigen Beschaffung festgelegt und Maßnahmen entwickelt. Im Rahmen von Vergabeverfahren, die nach den Vorschriften für öffentliche Auftraggeber (GWB, VgV, UVgO, VOB/A) durchgeführt werden, wird für besonders risikobelastete Materialien (u.a. Natursteine und Holz) eine Herstellung unter Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gefordert und ist durch den Bieter, möglichst durch Vorlage von Zertifikaten, zu bestätigen. Ergänzt wird dies unter Verweis auf das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz durch die Verpflichtung unserer Auftragnehmer, einen Mindestlohn oberhalb des gesetzlichen Mindestlohnes zu bezahlen, bestimmte Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen und allgemeinverbindliche Tarifverträge anzuwenden. In diesem Rahmen werden die Erwartungen, Menschenrechte zu achten, auch an die Geschäftspartner:innen kommuniziert.
Risikomanagement und Verantwortlichkeiten
Ziel unseres Risikomanagements ist die frühzeitige Identifikation von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken entlang unserer Lieferketten. Die Risikoanalyse umfasst die Bewertung der Risiken auf mögliche Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten nach LkSG, welche anschließend minimiert und überwacht werden.
Um dies zu gewährleisten ist ein effektives Risikomanagement in der Lieferkette erforderlich. Dies stellen wir durch die enge Zusammenarbeit verschiedener Unternehmensbereiche sicher, die für die Identifikation und die Risikoanalyse primär verantwortlich sind. Insbesondere sind das die Stabstelle Governance, Risk und Compliance (GRC) und des Zentralen Einkaufs.
Zudem haben wir eine bereichsübergreifende Arbeitsgruppe „Lieferkettensorgfalt“ gegründet, die seit 2022 das Konzept der HOWOGE zur Wahrung der Menschenrechte erarbeitet. Unterstützt wird diese Gruppe durch einen externen Berater. Die HOWOGE adressiert das Thema auch in der Nachhaltigkeitsstrategie. Diese umfasst das Bauen und den Bestand, unsere Kieze, die Unternehmensführung und die Zusammenarbeit unserer Kolleg:innen innerhalb der HOWOGE. Weitere Informationen zu unserer Nachhaltigkeitsstrategie erhalten Sie auf unserer Website.
Die Verantwortung für die Einhaltung der menschenrechtlichen und umweltrechtlichen Sorgfaltspflichten durch die HOWOGE trägt die Geschäftsführung. Für die Überwachung des Risikomanagements und die Umsetzung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten hat die HOWOGE einen Menschenrechtsbeauftragten ernannt. Dieser koordiniert Maßnahmen und berichtet der Geschäftsführung über seine Tätigkeit einmal jährlich.
Risikoanalyse
Ziel der Risikoanalyse ist es, potenzielle Risiken für Menschenrechte und Umweltstandards in der Lieferkette und im eigenen Geschäftsbetrieb zu identifizieren, zu bewerten und Maßnahmen zu deren Minderung zu ergreifen. Die Risikoanalyse basiert neben den Vorgaben des LkSG auf den für eine menschenrechtliche Risikoanalyse zur Verfügung gestellten Handreichungen der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), externen Informationen wie z. B. dem CSR-Risikocheck des Helpdesk für Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung und dem im Unternehmen etablierten Risikomanagementsystem.
Die HOWOGE verfolgt hierbei den risikobasierten Ansatz und ermittelt die Risiken in einem Zweistufigen Verfahren.
Im Rahmen der abstrakten Risikoanalyse werden mit Hilfe des CSR-Risikochecks relevante Länder- und Branchenrisiken ermittelt und dokumentiert.
Dabei untersuchen wir potenzielle Gefährdungen in den Themen Geschäftspraktiken, Umwelt, Arbeits- und Menschenrechte.
In der konkreten Risikoanalyse befassen wir uns insbesondere mit den in der abstrakten Risikoanalyse identifizierten höchsten Risiken unter Beachtung der Art und des Umfangs der Geschäftstätigkeit des Lieferanten, des Einflussvermögens der HOWOGE auf ebendiesen, die zu erwartende Schwere und Wahrscheinlichkeit der Verletzung sowie der Art des Verursachungsbeitrags des Unternehmens zu dem Risiko oder der Verletzung.
Die zuvor ermittelten Risiken werden basierend auf ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und potenziellen Auswirkung priorisiert und bewertet. Festgestellte Risiken werden dokumentiert und Abhilfemaßnahmen werden dann im Einzelfall ergriffen.
Die Risikoanalyse wird mindestens einmal jährlich und anlassbezogen durchgeführt. Die Geschäftsführung wird über das Ergebnis der Risikoanalyse informiert.
Im Geschäftsjahr 2024 wurden keine prioritären Risiken identifiziert für die Abhilfemaßnahmen ergriffen werden müssten. Stattdessen wurden lediglich abstrakte Risiken ermittelt. Zur Risikoanalyse haben wir die Kriterien Lieferant, Branche sowie Herkunftsland herangezogen. Folgende wesentliche Risiken konnten identifiziert werden:
- § 2 Abs. 2 Nr. 5 LkSG (Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit)
- § 2 Abs. 2 Nr. 7 LkSG (Diskriminierung)
- § 2 Abs. 2 Nr. 8 LkSG (Lohn und Vergütung)
Unsere internen Richtlinien, insbesondere im Bereich der Vergabe stellen jedoch sicher, das potenzielle Risiken bereits präventiv minimiert sind. Ferner liegen bisher keine Meldungen aus unserem Hinweisgebersystem oder Beschwerden vor, die auf bestehende und konkrete Risiken hindeuten.
Außerdem haben unsere Geschäftspartner:innen ihren Geschäftssitz ausschließlich in Deutschland, wo hohe menschenrechtliche und umweltbezogene Standards bestehen. Im Rahmen unseres Vergabeverfahrens werden unsere Zulieferer durch Abgabe einer Bietererklärung und Vorlage von einschlägigen Zertifikaten überprüft.
Die abstrakten Risiken werden jedoch weiterhin beobachtet, um im Falle neuer Entwicklungen angemessen reagieren zu können. Auch wenn aktuell keine prioritären Risiken bestehen, verpflichten wir uns, die Risikoanalyse regelmäßig zu wiederholen und neue Erkenntnisse einzubeziehen.
Präventionsmaßnahmen und Abhilfemaßnahmen
Damit wir mit unserem geschäftlichen Handeln keine menschenrechts- oder umweltbezogenen Pflichten verletzen, haben wir angemessene Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber unseren unmittelbaren Lieferanten umgesetzt.
Die Mitarbeiter:innen werden regelmäßig und wiederkehrend in den Themen Gleichbehandlung, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zu allgemeinen Verhaltensgrundsätzen geschult. Die geltenden Arbeitsschutzgesetze werden bei der HOWOGE konsequent umgesetzt.
Bei allen Vergabeverfahren steht der Schutz der Menschenrechte und der Umwelt an oberster Stelle. Grundlage für die Erteilung eines Zuschlags bildet immer die Verpflichtung unserer Geschäftspartner:innen zur Unterzeichnung der Bietererklärung, die die menschenrechtlichen und Umweltschutzthemen berücksichtigt.
Schließlich werden wir von einem externen Berater in der Lieferketten-Compliance unterstützt.
Kommt es trotz unserer präventiven Bemühungen zu einer Verletzung unserer menschenrechts- und umweltbezogenen Pflichten, ergreifen wir unverzüglich Maßnahmen, um die Verletzung zu beenden oder – wenn wir sie nicht beenden können – das Ausmaß ihrer Folgen zu minimieren. Im Nachgang erarbeiten wir Strategien, um vergleichbare Verletzungen künftig zu verhindern.
Wurden die Verletzungen durch unsere unmittelbaren Zulieferer begangen und können wir sie nicht unmittelbar beenden, erarbeiten wir gemeinsam mit dem jeweiligen Lieferanten einen Maßnahmenplan, um die Auswirkung der Verletzung zu reduzieren und die Verletzung möglichst zeitnah zu beenden. Wenn die erarbeiteten Maßnahmenpläne nicht umgesetzt werden oder nicht zum definierten Ziel führen, behalten wir uns vor, die Geschäftsbeziehungen mit dem unmittelbaren Lieferanten abzubrechen.
Beschwerden
Beschwerden über Menschenrechtsverletzungen oder Missachtung der Umweltstandards entlang unserer Lieferkette können jederzeit über unser Hinweisgebersystem abgegeben werden. Unser Hinweisgebersystem dient als Beschwerdeverfahren im Sinne des LkSG. Es ist für alle Personen zugänglich, die Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinweisen wollen. Daneben erreichen Sie unseren Menschenrechtsbeauftragten über menschenrechte@howoge.de
Zusätzlich steht die Ombudsperson der HOWOGE allen HOWOGE-Mitarbeitee:innen sowie externen Personen als Ansprechpartner außerhalb der HOWOGE zur Verfügung. Im Fokus der Arbeit stehen Zweifelsfälle/Konfliktfälle, Fragen der Rechtmäßigkeit des persönlichen Verhaltens und Sachverhaltsaufklärung. Die Ombudsperson behandelt die erhaltenen Hinweise streng vertraulich und bewahrt damit die Anonymität des Hinweisgebers.
Die Hinweise werden nach einem internen Verfahren geprüft, ausgewertet und es werden ggf. Maßnahmen zusammen mit dem entsprechenden Zulieferer ausgearbeitet. Die Meldungen werden vertraulich behandelt und die meldenden Personen werden vor Nachteilen geschützt.
Die Verfahrensordnung zum Meldeverfahren finden Sie auf unserer Website.
Berichtspflicht, Aktualisierungen und Dokumentation
Einmal jährlich erfolgt eine Berichterstattung durch den Menschenrechtsbeauftragten an die Geschäftsführung, in der die Ergebnisse der Risikoanalyse, die eingeleiteten Maßnahmen, die Wirksamkeit der Maßnahmen und eine Wirksamkeitsbewertung des Systems dargelegt werden.
Alle beschriebenen Maßnahmen und die Wirksamkeit unseres Hinweisgebersystems prüfen wir einmal jährlich sowie anlassbezogen und entwickeln diese ständig weiter. Auch diese Grundsatzerklärung wird in regelmäßigen Abständen überprüft und wenn erforderlich aktualisiert.
Um unsere Bemühungen zur Erfüllung unserer menschenrechts- und umweltbezogenen Pflichten nachvollziehen und ggf. anpassen zu können, dokumentieren wir sie fortlaufend und bewahren sie für mindestens sieben Jahre auf.