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Partizipation

Gemeinsam gestalten für ein besseres Lernen

In allen Sanierungs- und Neubauvorhaben führen wir in Absprache mit dem Bedarfsträger, den Schulen und dem jeweiligen Bezirk Partizipationsverfahren zur Beteiligung der Schulgemeinschaft durch. Unser Ziel ist es, dass bereits im Planungsprozess die Bedarfe der Schulgemeinschaft, des Bezirks und ggf. weiterer Akteur:innen berücksichtigt werden. Dabei wenden wir die von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie herausgegebenen „Leitlinien für die Partizipation im Schulbau„ an. Diese Leitlinien wurden von der Taskforce Schulbau mit Unterstützung des Landesbeirats Schulbau entwickelt und zeigen unterschiedliche Möglichkeiten der Mitbestimmung der Schulgemeinschaften auf und geben eine Orientierung für die Wahl der geeigneten Beteiligungsverfahren.

Funktionsskizze Primo-Levi-Gymnasium
Phase 1
Phase 2
Phase 3
Phase 4

Am Anfang steht die Bestandsaufnahme

Als Grundlage der Schulsanierungen dient das projektspezifische Bedarfsprogramm. In diesem werden alle wesentlichen planerischen Grundlagen einer Schule wie zum Beispiel der Umfang einer Baumaßnahme, das Raum- und Funktionsprogramm sowie die Kostendaten ermittelt und festlegt.

Der Ausgangspunkt für das Raumprogramm ist die Raumdatei des Berliner Lern- und Teamhauses. Um sich einen Überblick zu verschaffen, muss zunächst das quantitative „Soll“ und „Ist“ der Flächen abgeglichen werden. Aus diesem Abgleich ergibt sich die Dringlichkeit einer Sanierung oder gegebenenfalls auch einer baulichen Erweiterung.

Die folgende „Phase Null“ beschreibt den Partizipationsprozess, der in einem frühen Stadium der Planung – also vor Erarbeitung des Bedarfsprogramms – beginnt.

Partizipationsprojekte

Bild –

Das Beteiligungsverfahren des Heinrich-Hertz-Gymnasiums

Erfahren Sie mehr zur Beteiligung der Schulgemeinschaft im Zuge des Vergabeverfahrens zum Schulneubau.

Barbara Pampe (Montag Stiftung): Welche Vorteile hat es, wenn Schüler und Schülerinnen am Schulbauprozess beteiligt werden?