Fragen und Antworten zum Wohnungsneubau Gehrenseestraße (südlich der Hausnummern 67-77)

Stand: August 2025
Der Fragen-Antworten-Katalog wird fortlaufend aktualisiert.

Fragen zum Planungsrecht & Genehmigungsverfahren

Eine Bauvoranfrage wird bei der Genehmigungs-Behörde (hier: Bezirksamt Lichtenberg) eingereicht, um grundsätzliche Fragen zu einem geplanten Bauvorhaben zu klären. Dadurch lassen sich im Vorfeld Fragen und Rahmenbedingungen zum nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren („Baugenehmigung“) klären. Die Antwort auf die Bauvoranfrage ist der Bauvorbescheid.


Ein Bauvorbescheid klärt grundsätzliche Fragen zu einem geplanten Bauvorhaben – z. B. zur Lage, Größe und ungefähren Anzahl der Wohnungen und Gewerbeeinheiten. Der Bezirk Lichtenberg stellte im Juli der HOWOGE „positive“ Bauvorbescheide aus, das heißt: Die aktuelle Planung der HOWOGE ist grundsätzlich zulässig, die konkreten Planungen folgen nun. Erst danach wird die HOWOGE beim Bezirksamt Lichtenberg einen Bauantrag einreichen.


Ein Bauantrag wird bei der Genehmigungs-Behörde (hier: Bezirksamt Lichtenberg) eingereicht, um eine Baugenehmigung für ein Bauvorhaben zu erhalten. Ein Bauantrag enthält verschiedene Bestandsteile, u. a. detaillierte Pläne des Bauvorhabens, eine Darstellung des Baugrundstücks und der Umgebung, eine Beschreibung der geplanten Baumaßnahmen, Berechnungen zur Statik, des Energiebedarfs, etc. sowie weitere Nachweise.


Neuer Wohnraum wird in Berlin dringend benötigt. Die HOWOGE ist deshalb vom Land Berlin damit beauftragt, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Jedoch ist die Anzahl der Grundstücke in Berlin begrenzt, die für eine Bebauung zur Verfügung stehen. Es ist richtig, dass in Berlin auch heute noch Grundstücksreserven für Wohnungsbau vorhanden sind. Dennoch ist nicht jede Freifläche baurechtlich für den Wohnungsbau geeignet. Die HOWOGE kann zudem nur Flächen für sozial leistbaren Wohnungsbau beplanen, die ihr entweder gehören oder die sie kurzfristig zu vertretbaren Preisen erwerben kann. Daher plant die HOWOGE hier Wohnungsbau auf Flächen, die ihr gehören und die sich planungsrechtlich für den Wohnungsbau eignen.


Für den Wohnungsneubau Gehrenseestraße (südlich der Hausnummern 67-77) soll § 34 des BauGB in Kraft treten. Dieser regelt die bauliche Nutzung und Zulässigkeit der geplanten Bauvorhaben. Die Entscheidung, ob eine Genehmigung des Wohnungsneubaus auf Grundlage des § 34 BauGB ausgesprochen werden kann, trifft das zuständige Bezirksamt. Es handelt sich hierbei um kein Bebauungsplan-Verfahren.


Auf dem Grundstück in der Gehrenseestraße/ Wollenberger Straße, dem Gelände der ehemaligen DDR-Vertragsarbeitersiedlung, ist der Bau von neuen Wohnungen bereits in konkreter Planung. Der Wohnungsneubau um die Wollenberger Straße unterliegt einem Bebauungsplan-Verfahren, welches von der öffentlichen Hand initiiert und umgesetzt wird, und das unter Beteiligung der Öffentlichkeit entsteht.


Fragen rund um bautechnische Maßnahmen

Derzeit sind mehrere Gebäude mit jeweils ca. 5-6 Geschossen geplant. Es sollen ca. 150 Wohnungen entstehen.


Die konkreten Planungen des Wohnungsneubaus erfolgen noch. Sobald diese vorliegen, kommunizieren wir sie.


Einen konkreten Zeitpunkt können wir Ihnen noch nicht benennen. Bis zum Baustart werden jedoch noch mehrere Jahre vergehen. Wir werden Sie rechtzeitig informieren, bevor es losgeht.


Ja, während der Bauzeit wird es – wie bei allen Bauarbeiten – Baulärm und Schmutz geben. Bitte haben Sie Verständnis.


Ja, denn das ist ein Teil unserer Nachhaltigkeits-Ziele als HOWOGE. Dadurch werden die Auswirkungen auf das Klima verringert. Außerdem wird Regenwasser auf dem Grundstück zurückgehalten, verdunstet und versickert. Dadurch wird das Regenwasser genutzt und nicht einfach in die Kanalisation geleitet. Mehr dazu finden Sie unter www.howoge.de/schwammstadt.


Fragen rund um gewerbliche Nutzungen

Ja, nach derzeitigem Planungsstand sind insbesondere kleinteiliges Gewerbe zur Nahversorgung im Erdgeschoss geplant (z. B. Späti, Bäckerei, o. ä.). Das Vermietungskonzept wird zu einem späteren Zeitpunkt finalisiert. Außerdem stehen der Bezirk Lichtenberg und die HOWOGE im Gespräch, ob auch ein Familienzentrum im Erdgeschoss einzieht.


Fragen rund um Mobilität & Stellplätze

Bis zum Baustart werden noch mehrere Jahre vergehen. Einen konkreten Zeitpunkt, bis wann der Parkplatz weiterhin genutzt werden kann, können wir noch nicht benennen. Wir werden Sie rechtzeitig informieren.


Ja, im Oktober 2025 wird das Zelt des Kinder- und Jugendzirkus CABUWAZI abgebaut. Die HOWOGE hatte seit 2024 eine Nutzungsvereinbarung mit dem CABUWAZI zur Nutzung von Teilen des Parkplatzes geschlossen. Aufgrund der auslaufenden Förderung und den Neubau-Planungen wurde die Nutzungsvereinbarung 2025 einvernehmlich nicht verlängert. 

Angebote des CABUWAZI Hohenschönhausen können weiterhin in der Wartenberger Straße 175, 13053 Berlin wahrgenommen werden.


Nach der Berliner Landesbauordnung ist der Bau von PKW-Stellplätzen beim Wohnungsneubau bereits seit vielen Jahren nicht mehr vorgeschrieben. Zum aktuellen Planungsstand sind daher keine neuen PKW-Stellplätze vorgesehen. 

Dem individuellen Wunsch nach einem Parkplatz in unmittelbarer Nähe zum Hauseingang können wir als Wohnungsbaugesellschaft nicht mehr nachkommen.


Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein besonders gekennzeichneter personenbezogener Stellplatz (nach § 45 StVO) für Menschen mit Beeinträchtigungen in unmittelbarer Nähe der Wohnung auf dem öffentlichen Straßenraum reserviert werden. Hierzu muss sich ein Kraftfahrzeug im Haushalt der antragstellenden Person befinden und kein anderer Parkraum (Garage, Mieterparkplatz usw.) in zumutbarer Entfernung vorhanden sein. Der Antrag ist bei der Straßenverkehrsbehörde des Bezirksamtes des Hauptwohnsitzes zu stellen.


Gemäß der aktuellen Berliner Stellplatzverordnung für Fahrräder werden pro Wohnung durchschnittlich 2 Fahrrad-Stellplätze kalkuliert.


Zum derzeitigen Planungsstand gibt es noch keine Informationen zur Baustelleneinrichtung. Wir werden Sie rechtzeitig informieren.


Fragen rund um Mieten & Wohnraum

Ja, die Hälfte der Wohnungen sollen sozial, d. h. mit öffentlichen Mitteln, gefördert werden. Um in eine sozial geförderte Wohnung ziehen zu können, braucht man einen gültigen Wohnberechtigungsschein.


Die Zugänge vom Hauseingang bis zur Wohnungstür sollen barrierefrei gebaut werden (u. a. in den Gebäuden jeweils ein Aufzug). Alle Wohnungen sollen barrierearm sein.


Fragen rund um Partizipation & Kommunikation

Wir werden Sie vor Ort beim Kiezcontainer in der Anna-Ebermann-Str. 6, 13053 Berlin und auf unserer Website unter www.howoge.de/gehrenseestr über weitere Entwicklungen laufend informieren.

Gemäß den Leitlinien für Partizipation im Wohnungsbau durch die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften erfolgt für den Wohnungsneubau Gehrenseestraße (südlich der Hausnummern 67-77) eine Beteiligung der Öffentlichkeit auf Stufe der Information.


Für Fragen und Hinweise können Sie das Projektteam der HOWOGE unter der E-Mail-Adresse gehrenseestr@howoge.de erreichen.