Fragen und Antworten zum Wohnungsneubau Gehrenseestraße (südlich der Hausnummern 67-77)
Stand: August 2025
Der Fragen-Antworten-Katalog wird fortlaufend aktualisiert.
Fragen zum Planungsrecht & Genehmigungsverfahren
Was ist eine Bauvoranfrage?
Eine Bauvoranfrage wird bei der Genehmigungs-Behörde (hier: Bezirksamt Lichtenberg) eingereicht, um grundsätzliche Fragen zu einem geplanten Bauvorhaben zu klären. Dadurch lassen sich im Vorfeld Fragen und Rahmenbedingungen zum nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren („Baugenehmigung“) klären. Die Antwort auf die Bauvoranfrage ist der Bauvorbescheid.
Was ist ein positiver Bauvorbescheid? Wie geht es weiter?
Ein Bauvorbescheid klärt grundsätzliche Fragen zu einem geplanten Bauvorhaben – z. B. zur Lage, Größe und ungefähren Anzahl der Wohnungen und Gewerbeeinheiten. Der Bezirk Lichtenberg stellte im Juli der HOWOGE „positive“ Bauvorbescheide aus, das heißt: Die aktuelle Planung der HOWOGE ist grundsätzlich zulässig, die konkreten Planungen folgen nun. Erst danach wird die HOWOGE beim Bezirksamt Lichtenberg einen Bauantrag einreichen.
Was ist ein Bauantrag?
Ein Bauantrag wird bei der Genehmigungs-Behörde (hier: Bezirksamt Lichtenberg) eingereicht, um eine Baugenehmigung für ein Bauvorhaben zu erhalten. Ein Bauantrag enthält verschiedene Bestandsteile, u. a. detaillierte Pläne des Bauvorhabens, eine Darstellung des Baugrundstücks und der Umgebung, eine Beschreibung der geplanten Baumaßnahmen, Berechnungen zur Statik, des Energiebedarfs, etc. sowie weitere Nachweise.
Warum plant die HOWOGE hier?
Neuer Wohnraum wird in Berlin dringend benötigt. Die HOWOGE ist deshalb vom Land Berlin damit beauftragt, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Jedoch ist die Anzahl der Grundstücke in Berlin begrenzt, die für eine Bebauung zur Verfügung stehen. Es ist richtig, dass in Berlin auch heute noch Grundstücksreserven für Wohnungsbau vorhanden sind. Dennoch ist nicht jede Freifläche baurechtlich für den Wohnungsbau geeignet. Die HOWOGE kann zudem nur Flächen für sozial leistbaren Wohnungsbau beplanen, die ihr entweder gehören oder die sie kurzfristig zu vertretbaren Preisen erwerben kann. Daher plant die HOWOGE hier Wohnungsbau auf Flächen, die ihr gehören und die sich planungsrechtlich für den Wohnungsbau eignen.
Auf welcher rechtlichen Grundlage?
Für den Wohnungsneubau Gehrenseestraße (südlich der Hausnummern 67-77) soll § 34 des BauGB in Kraft treten. Dieser regelt die bauliche Nutzung und Zulässigkeit der geplanten Bauvorhaben. Die Entscheidung, ob eine Genehmigung des Wohnungsneubaus auf Grundlage des § 34 BauGB ausgesprochen werden kann, trifft das zuständige Bezirksamt. Es handelt sich hierbei um kein Bebauungsplan-Verfahren.
Eignen sich in der Nähe andere Grundstücke für eine Bebauung, z. B. in der Gehrenseestraße/ Wollenberger Straße?
Auf dem Grundstück in der Gehrenseestraße/ Wollenberger Straße, dem Gelände der ehemaligen DDR-Vertragsarbeitersiedlung, ist der Bau von neuen Wohnungen bereits in konkreter Planung. Der Wohnungsneubau um die Wollenberger Straße unterliegt einem Bebauungsplan-Verfahren, welches von der öffentlichen Hand initiiert und umgesetzt wird, und das unter Beteiligung der Öffentlichkeit entsteht.
Fragen rund um bautechnische Maßnahmen
Was ist geplant? Wie viele Wohnungen werden gebaut?
Derzeit sind mehrere Gebäude mit jeweils ca. 5-6 Geschossen geplant. Es sollen ca. 150 Wohnungen entstehen.
Wann wird die Planung des Wohnungsneubaus näher vorgestellt?
Die konkreten Planungen des Wohnungsneubaus erfolgen noch. Sobald diese vorliegen, kommunizieren wir sie.
Ab wann wird gebaut?
Einen konkreten Zeitpunkt können wir Ihnen noch nicht benennen. Bis zum Baustart werden jedoch noch mehrere Jahre vergehen. Wir werden Sie rechtzeitig informieren, bevor es losgeht.
Wird es Baulärm geben?
Ja, während der Bauzeit wird es – wie bei allen Bauarbeiten – Baulärm und Schmutz geben. Bitte haben Sie Verständnis.
Werden die Gebäude umweltfreundlich gebaut?
Ja, denn das ist ein Teil unserer Nachhaltigkeits-Ziele als HOWOGE. Dadurch werden die Auswirkungen auf das Klima verringert. Außerdem wird Regenwasser auf dem Grundstück zurückgehalten, verdunstet und versickert. Dadurch wird das Regenwasser genutzt und nicht einfach in die Kanalisation geleitet. Mehr dazu finden Sie unter www.howoge.de/schwammstadt.
Fragen rund um gewerbliche Nutzungen
Sind Gewerbeflächen geplant?
Ja, nach derzeitigem Planungsstand sind insbesondere kleinteiliges Gewerbe zur Nahversorgung im Erdgeschoss geplant (z. B. Späti, Bäckerei, o. ä.). Das Vermietungskonzept wird zu einem späteren Zeitpunkt finalisiert. Außerdem stehen der Bezirk Lichtenberg und die HOWOGE im Gespräch, ob auch ein Familienzentrum im Erdgeschoss einzieht.
Fragen rund um Mobilität & Stellplätze
Wie lange kann der Parkplatz noch genutzt werden?
Bis zum Baustart werden noch mehrere Jahre vergehen. Einen konkreten Zeitpunkt, bis wann der Parkplatz weiterhin genutzt werden kann, können wir noch nicht benennen. Wir werden Sie rechtzeitig informieren.
Wird das CABUWAZI-Zelt auf dem Parkplatz abgebaut?
Ja, im Oktober 2025 wird das Zelt des Kinder- und Jugendzirkus CABUWAZI abgebaut. Die HOWOGE hatte seit 2024 eine Nutzungsvereinbarung mit dem CABUWAZI zur Nutzung von Teilen des Parkplatzes geschlossen. Aufgrund der auslaufenden Förderung und den Neubau-Planungen wurde die Nutzungsvereinbarung 2025 einvernehmlich nicht verlängert.
Angebote des CABUWAZI Hohenschönhausen können weiterhin in der Wartenberger Straße 175, 13053 Berlin wahrgenommen werden.
Werden neue PKW-Stellplätze entstehen?
Nach der Berliner Landesbauordnung ist der Bau von PKW-Stellplätzen beim Wohnungsneubau bereits seit vielen Jahren nicht mehr vorgeschrieben. Zum aktuellen Planungsstand sind daher keine neuen PKW-Stellplätze vorgesehen.
Dem individuellen Wunsch nach einem Parkplatz in unmittelbarer Nähe zum Hauseingang können wir als Wohnungsbaugesellschaft nicht mehr nachkommen.
Gibt es die Möglichkeit, wohnungsnah Parkplätze für Menschen mit Beeinträchtigungen anzumieten?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein besonders gekennzeichneter personenbezogener Stellplatz (nach § 45 StVO) für Menschen mit Beeinträchtigungen in unmittelbarer Nähe der Wohnung auf dem öffentlichen Straßenraum reserviert werden. Hierzu muss sich ein Kraftfahrzeug im Haushalt der antragstellenden Person befinden und kein anderer Parkraum (Garage, Mieterparkplatz usw.) in zumutbarer Entfernung vorhanden sein. Der Antrag ist bei der Straßenverkehrsbehörde des Bezirksamtes des Hauptwohnsitzes zu stellen.
Wie viele Fahrrad-Stellplätze sind geplant?
Gemäß der aktuellen Berliner Stellplatzverordnung für Fahrräder werden pro Wohnung durchschnittlich 2 Fahrrad-Stellplätze kalkuliert.
Wie wird das Parken während der Baumaßnahme geregelt? Wie erfolgt die Zufahrt zur Baustelle? Wie erfolgt die Straßenführung der Baustellen-Fahrzeuge?
Zum derzeitigen Planungsstand gibt es noch keine Informationen zur Baustelleneinrichtung. Wir werden Sie rechtzeitig informieren.
Fragen rund um Mieten & Wohnraum
Wird es sozial geförderte Wohnungen geben?
Ja, die Hälfte der Wohnungen sollen sozial, d. h. mit öffentlichen Mitteln, gefördert werden. Um in eine sozial geförderte Wohnung ziehen zu können, braucht man einen gültigen Wohnberechtigungsschein.
Werden die Wohnungen barrierearm sein?
Die Zugänge vom Hauseingang bis zur Wohnungstür sollen barrierefrei gebaut werden (u. a. in den Gebäuden jeweils ein Aufzug). Alle Wohnungen sollen barrierearm sein.
Fragen rund um Partizipation & Kommunikation
Wie kann ich mich informieren?
Wir werden Sie vor Ort beim Kiezcontainer in der Anna-Ebermann-Str. 6, 13053 Berlin und auf unserer Website unter www.howoge.de/gehrenseestr über weitere Entwicklungen laufend informieren.
Gemäß den Leitlinien für Partizipation im Wohnungsbau durch die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften erfolgt für den Wohnungsneubau Gehrenseestraße (südlich der Hausnummern 67-77) eine Beteiligung der Öffentlichkeit auf Stufe der Information.
Wohin kann ich mich mit meinen Fragen und Hinweisen wenden?
Für Fragen und Hinweise können Sie das Projektteam der HOWOGE unter der E-Mail-Adresse gehrenseestr@howoge.de erreichen.