Ausschlusskriterien für alle Förderbereiche
Eine Förderung kann nicht ausgereicht werden, wenn:
- es sich bei dem zukünftigen Förderempfänger um eine Privatperson, eine politische Partei oder andere politische Organisationen, wie Gewerkschaften oder fremde Arbeitgeberverbände handelt
- die Gegenleistung des Kooperationspartners lediglich die bloße Platzierung des Logos der HOWOGE beinhaltet
- abgeschlossene Projekte rückwirkend gefördert werden sollen
- das Budget der HOWOGE für das kommende Förderjahr ausgeschöpft ist
- sich der Antragsteller / die Antragsstellerin in einem gerichtlichen Verfahren befindet
- Projekte rein kommerzieller Art sind
- sich ein Antragsteller / eine Antragsstellerin mit dem selben Projekt im gleichen Förderjahr bei unterschiedlichen Kundenzentren oder Bereichen der HOWOGE bewirbt.