HOWOGE leitet nach Schadstofffeststellung Schutzmaßnahmen für Mieterinnen und Mieter im Michael-Bohnen-Ring 12, 14 und 16 ein

Quartiere
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Ersatzwohnungen und persönliche Unterstützung für betroffene Haushalte

Die HOWOGE handelt im Michael-Bohnen-Ring 12, 14 und 16 konsequent im Sinne ihrer Mieterinnen und Mieter: Nach einer Benachrichtigung über die Feststellung einer Asbestbelastung in einem Hausflur hat das landeseigene Wohnungsunternehmen umgehend Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen eingeleitet. Im Mittelpunkt stehen die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner, eine sichere Unterbringung und eine persönliche Begleitung der betroffenen Haushalte.

Ein Team der HOWOGE bestehend aus Koordinatoren, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, mobilen Hausmeistern sowie Kundenbetreuerinnen und Kundenbetreuern informierten nach Ersteinschätzung der Situation die Mieterinnen und Mieter persönlich, unterstützten bei der vorübergehenden Umsetzung und organisierten Ausweichquartiere. 

Die HOWOGE stellt schnell und unkompliziert möblierten Ersatzwohnraum in Apartments und Hotels zur Verfügung und sorgt dafür, dass die betroffenen Menschen in dieser herausfordernden Situation nicht allein gelassen werden.

Hintergrund der Maßnahmen sind laufende Sanierungsarbeiten im Michael-Bohnen-Ring 12, 14 und 16 in der Berliner High-Deck-Siedlung. Im Zuge der Arbeiten wurde in einem Hausflur eine Asbestbelastung festgestellt. Die drei miteinander verbundenen Gebäude umfassen insgesamt 241 Wohnungen. Ein Teil der Mieterinnen und Mieter war bereits auf Grund von Strangsanierungen oder auf eigenen Wunsch in Ersatzwohnungen untergebracht; einige Wohnungen waren nicht vermietet. 

Die Sicherheit und Gesundheit der Mieterinnen und Mieter hat für die HOWOGE oberste Priorität. Daher wurde entschieden, die Mieterinnen und Mieter in den rund 100 noch bewohnten Wohnungen vorsorglich  umzusetzen. Heute werden die Umsetzungen fortgesetzt. 

Parallel hat die HOWOGE unmittelbar weitere Schadstoffmessungen in Wohnungen und Gemeinschaftsflächen veranlasst. Diese Untersuchungen und Begehungen laufen derzeit. Eine Aussage darüber, wann die Mieterinnen und Mieter in ihre Wohnungen zurückkehren können, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Die HOWOGE informiert die Betroffenen, sobald  eine verlässliche Perspektive vorliegt. Bis dahin gilt: Die betroffenen Wohnungen sollen nicht ohne vorherige Abstimmung mit der HOWOGE betreten werden. Informationen, Kontaktdaten und Ansprechpersonen wurden den Mieterinnen und Mietern in mehreren Sprachen zusätzlich schriftlich übermittelt.

Ihre Ansprechpartnerinnen

Sabine Pentrop
Pressesprecherin
Annemarie Rosenfeld
Stellvertretende Pressesprecherin