Fragen und Antworten zur Partizipation in der Waldowallee 115/117, Köpenicker Allee 108-118, Rheinsteinstraße 70 in 10318 Berlin-Karlshorst
Stand: Juli 2024
Der Fragen-Antworten-Katalog wird fortlaufend aktualisiert.
Fragen und Antworten zum Neubauvorhaben Waldowallee
Was ist eine Bauvoranfrage?
Eine Bauvoranfrage wird bei der Genehmigungs-Behörde (hier: Bezirksamt Lichtenberg) eingereicht, um grundsätzliche Fragen zu einem geplanten Bauvorhaben zu klären. Dadurch lassen sich im Vorfeld Fragen und Rahmenbedingungen zum nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren („Baugenehmigung“) klären. Die Antwort auf die Bauvoranfrage ist der Bauvorbescheid. Dieser erhöht die Planungssicherheit sowie die Aussagefähigkeit der Bauherr:in. So können Fragen mit realistischen Eckdaten zum geplanten Neubauprojekt beantwortet werden – z. B. zur Lage, Größe und ungefähren Anzahl der Wohnungen.
(Stand: Juli 2024)
Warum plant die HOWOGE hier?
Neuer Wohnraum wird in Berlin dringend benötigt. Die HOWOGE ist deshalb vom Land Berlin damit beauftragt, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Jedoch ist die Anzahl der Grundstücke in Berlin begrenzt, die für eine Bebauung zur Verfügung stehen. Es ist richtig, dass in Berlin auch heute noch Grundstücksreserven für Wohnungsbau vorhanden sind. Dennoch ist nicht jede Freifläche baurechtlich für den Wohnungsbau geeignet. Die HOWOGE kann zudem nur Flächen für sozial leistbaren Wohnungsbau beplanen, die ihr entweder gehören oder die sie kurzfristig zu vertretbaren Preisen erwerben kann. Daher plant die HOWOGE hier Wohnungsbau auf Flächen, die ihr gehören und die sich planungsrechtlich für den Wohnungsbau eignen. Die Vornutzungen des Geländes durch den SAAS, erlauben zudem vorgenutzte und erschlossene Flächen zu bebauen und nicht zusätzliche Flächen zu versiegeln.
(Stand: Juli 2024)
Auf welcher rechtlichen Grundlage?
Für das Neubauvorhaben und die Sanierung des Bestandes an der Waldowallee soll § 34 des BauGB in Kraft treten. Dieser regelt die bauliche Nutzung und Zulässigkeit der geplanten Bauvorhaben. Die Entscheidung, ob eine Genehmigung des Neubauvorhabens auf Grundlage des § 34 BauGB ausgesprochen werden kann, trifft das zuständige Bezirksamt. Dazu wird die HOWOGE eine Bauvoranfrage einreichen. Es handelt sich hierbei um kein Bebauungsplan-Verfahren.
(Stand: Juli 2024)
Wie wird der Erhalt der Biotopflächen sichergestellt?
Die Waldflächen sowie die Biotopflächen der Trockenrasenflächen wurden komplett aus der Planung herausgenommen und die Baufelder entsprechend behutsam an den Rand des Grundstücks gelegt. Für den Erhalt der Biotope muss aktuell auch die zukünftige Nutzung geprüft werden.
(Stand: Juli 2024)
Welche Gutachten wurden angefertigt?
Im Zuge des bisherigen Verfahrens wurden nach den Vorgaben des Bezirks Lichtenberg, Umwelt- und Naturschutzamt, verschiedene Gutachten erarbeitet (Wald-, Biotop-, Artenschutzgutachten beauftragt). Darin werden u.a. Wald, Trockenrasen, Brutvögel, Fledermäuse und Amphibien betrachtet, um Flächen und Lebensräume weitestgehend zu schützen. Auch ein Baugrundgutachten wurde erarbeitet.
(Stand: Juli 2024)
Welches Verkehrskonzept wird dem Neubau zu Grunde gelegt?
Der Neubau wird als autofreies Quartier geplant. Das bedeutet, dass nur wenige neue Stellplätze entlang der Waldowallee geschaffen werden, diese vorrangig für Menschen mit Behinderung oder für Pflege- und Lieferdienste. Dafür soll ein umfangreiches Angebot an Fahrradstellplätzen und Sharing-Angeboten (z. B. Roller, Lastenräder, Autos) geschaffen werden.
(Stand: Juli 2024)
Wie geht es jetzt weiter?
Die HOWOGE plant auf der Grundlage des Bauvorbescheides einen Bauantrag einzureichen. Im weiteren Verlauf können Änderungen in der Planung erforderlich werden. Sobald eine planungsrechtliche Grundlage geschaffen wurde, wenden wir uns wieder an Sie. Ein möglicher Baubeginn kann noch nicht benannt werden, soll aber noch 2026 erfolgen.
(Stand: Juli 2024)