Fragen und Antworten zum Wohnungsneubau Ilsestraße/Marksburgstraße
Stand: 6. Februar 2024
Der Fragen-Antworten-Katalog wird fortlaufend aktualisiert.
Fragen zum Planungsrecht & Genehmigungsverfahren
Auf welcher rechtlichen Grundlage soll das Bauvorhaben erfolgen?
Das Neubauvorhaben Ilsestraße/ Marksburgstraße befindet sich im sogenannten „unbeplanten Innenbereich“. In diesem wird die Zulässigkeit von Vorhaben gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Genehmigungskriterien sind beispielsweise, ob sich ein Neubauvorhaben hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die Umgebung „einfügt“ und den Charakter der umliegenden Bebauung aufgreift.
Wie ist der aktuelle Stand des Genehmigungsverfahrens?
Die HOWOGE reichte Anfang 2023 fünf Bauanträge für insgesamt elf Gebäude beim Bezirk Lichtenberg ein. Nach aktuellem Stand hat die HOWOGE 4 von 5 beantragten Baugenehmigungen erhalten.
Der Bauantrag für Haus 10 wurde versagt, hier legt die HOWOGE Widerspruch gegen die Versagung ein.
(Stand: 06.02.2024)
Warum legt die HOWOGE beim Haus 10 Widerspruch ein?
2019 wurde bereits für Haus 10 ein Bauantrag genehmigt, deswegen legte die HOWOGE legt Widerspruch ein.
Was passiert, wenn die HOWOGE die Baugenehmigungen erhält?
Wenn die HOWOGE die Baugenehmigungen erhält, wird noch nicht sofort losgebaut.
Es bedarf zunächst noch weiterer Planungen, Prüfungen und Abstimmungen. Voraussichtlicher Baustart ist Frühjahr 2025.
(Stand: 06.02.2024)
Warum plant die HOWOGE Wohnungsbau an diesem Standort und nicht an einem anderem?
Es ist die Aufgabe der HOWOGE, als landeseigene Wohnungsbaugesellschaft das Land Berlin aktiv bei der Schaffung von bezahlbaren Mietwohnungen für breite Schichten der Bevölkerung zu unterstützen. Wir stehen für bezahlbaren Wohnraum für viele Berliner:innen und die nachhaltige Entwicklung unserer Stadt. Die Anzahl der Grundstücke, die für eine wirtschaftliche, soziale, zeitnahe und nachhaltige Bebauung in Berlin zur Verfügung stehen, ist begrenzt. Daher plant die HOWOGE Wohnungsneubau verstärkt auch auf eigenen Grundstücken, so auch in der Ilsestraße/ Marksburgstraße.
Fragen zum Runden Tisch
Warum wurde der Runde Tisch "Wohnsiedlung Ilsestraße" 2017 einberufen?
Der Runde Tisch "Wohnsiedlung Ilsestraße" wurde eingerichtet, um durch die Kommunikation auf Augenhöhe und dem konstruktiven Austausch von Argumenten einen gemeinsamen Konsens zur "Wohnsiedlung Ilsestraße" zu finden. Die Ergebnisse des Runden Tisches sollten an das Bezirksamt Lichtenberg zur Weiterbearbeitung des Bebauungsplanes "11-125" übergeben werden.
Wann fand der Runde Tisch Ilsestraße statt?
Der Runde Tisch fand von Juli 2017 bis Januar 2018 statt. Insgesamt wurden fünf Sitzungen durchgeführt.
Wer waren die stimmberechtigten Mitglieder des Runden Tisches?
- 1 Bezirksstadträtin Wirtschaft, Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung (Birgit Monteiro)
- 1 Vertreterin Ausschuss für ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz
- 1 Vertreter Ausschuss für Öffentliche Ordnung und Verkehr
- 1 Vertreter Bürgerverein Karlshorst
- 1 Vertreterin Mieterbeirat HOWOGE
- 2 Vertreter:innen der Bürgerinitiative "Rettet den Ilsekiez"
- 2 Vertreter:innen der HOWOGE
Was ist das Ergebnis des Runden Tisches?
In der 5. und letzten Sitzung des Runden Tisches wurde mehrheitlich (mit 5 Zustimmungen, 2 Gegenstimmen, 2 Enthaltungen) folgendes beschlossen: „Es wird auf Grundlage von Variante „5. Runder Tisch“ (Variante C)“ gebaut, aber mit einer sozialverträglichen Vergrößerung der Abstände zwischen Kopfseite der Neubauten und Längsseite der Bestandsbauten.“ (s. Chronologie).
Warum hat die HOWOGE dann fünf Bauanträge für alle drei Höfe eingereicht?
Seit den 2018 erstmals eingereichten Bauanträgen haben sich die Rahmenbedingungen für Neubauten stark verändert. Für die Beurteilung und langfristige Sicherung der Wirtschaftlichkeit sowie des Projektes muss zunächst die bauplanungsrechtrechtliche Situation aller Flächen evaluiert und rechtlich geklärt werden.
Fragen rund um Umweltthemen
Ist es notwendig, dass Bäume auf dem Baugrundstück gefällt werden?
Die HOWOGE ist bestrebt, möglichst viele Bäume auf Baugrundstücken zu erhalten. Sowohl unsere internen Richtlinien zum nachhaltigen Neubau als auch der Auftrag an unsere Planungsteams beinhalten die klare Regelung für alle Bauvorhaben, Baumfällungen zu vermeiden, wann immer es geht. Allerdings sind zur Umsetzung von Bauvorhaben in der Regel Baumfällungen notwendig. Die neuen Gebäude sind aber so geplant, dass der größtmögliche Teil der vorhandenen Bäume erhalten werden konnte.
Grundsätzlich werden Baumfällungen durch die Berliner Baumschutzverordnung geregelt. Laut dieser müssen als Ausgleich für die Baumfällungen neue Bäume gepflanzt werden. Die neuen Bäume werden im Zuge der Gestaltung der Außenanlagen gepflanzt.
Wie viele Bäume werden gefällt?
Nach aktuellen Planungen müssten 81 Bäume gefällt werden, wovon 58 Bäume eine Fällgenehmigung brauchen. Bei den zu fällenden Bäumen handelt es sich hauptsächlich um einheimische Weichgehölze. Diese sind schnellwüchsig und erreichen dadurch schnell eine stattliche Größe, sind jedoch im Alter besonders windbruchgefährdet. Um die Baumfällungen auszugleichen, werden nach aktuellem Stand mindestens 73 Bäume neugepflanzt.
(Stand: 06.02.2024)
Welche Ausgleichsmaßnahmen werden geschaffen?
Wie wird mit dem anfallenden Regenwasser im Plangebiet umgegangen?
Wir wird mit der Artenvielfalt vor Ort umgegangen?
Fragen rund um die Außenflächen
Wie werden die Außenanlagen gestaltet?
Die Planung der neuen Außenanlagen ist noch nicht abgeschlossen. Die zukunftsfähige Gestaltung der Außenanlagen hat für die HOWOGE einen hohen Stellenwert. Entsprechend der Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens sowie der neuen städtebaulichen Anforderungen durch den Klimawandel werden die Außenanlagen entsprechend des "Schwammstadtprinzips" gestaltet. Informationen rund um das Thema Schwammstadt können unter www.howoge.de/wohnungsbau/expertise-bau/schwammstadt.html gefunden werden.
Bleibt der Bolzplatz im nördlichen Bereich erhalten?
Ja, der Bolzplatz bleibt, wird aber verlagert. Nach aktuellen Planungen wird er bezüglich Abmessungen und Ausrichtung dem aktuellen Bolzplatz gleichen. Zudem wird er eingezäunt und qualitativ aufgewertet. Durch angrenzende Aufenthaltsflächen und -einrichtungen wird zudem ein Kommunikationsort für Kinder und Jugendliche geschaffen bzw. erweitert.
Wird es weiterhin Spiel- und Bewegungsangebote geben?
Werden die Spielplätze während der Bauarbeiten gesperrt?
Fragen rund um bautechnische Maßnahmen
Wie viele Wohnungen werden im Neubau entstehen?
In welchem Zeitraum soll das Neubauvorhaben realisiert werden?
Was sind bauvorbereitende Maßnahmen?
Können im Rahmen des Vorhabens Dächer ausgebaut werden?
Können im Rahmen des Vorhabens Dächer aufgestockt werden?
Im Zuge der Pilotprojekte zur Dachaufstockung der HOWOGE zeigte sich, dass bei Aufstockungen im bewohnten Zustand eine hohe Belastung der Mieter:innen mitzudenken ist.
Welche Einschränkungen ergeben sich für die Anwohner:innen durch Bauarbeiten?
Wie sind die Arbeitszeiten für die Bauarbeiten?
Die Arbeiten werden voraussichtlich wochentags in der Regel von 7.00 Uhr bis max. 20.00 Uhr und bei Bedarf samstags von 07.00 bis max. 18.00 Uhr durchgeführt. Die Arbeitszeit bewegt sich im Rahmen der gesetzlichen Regelungen.
Fragen rund um Mobilität & Stellplätze
Werden im Zuge des Neubauvorhabens neue PKW-Stellplätze entstehen?
Was passiert mit den aktuellen Stellplätzen?
Werden Parkplätze durch die Baustelleneinrichtung gesperrt?
Wie viele Fahrradstellplätze sind im Neubau geplant? Sind die Fahrradstellplätze für Neu- und Bestandsmieter:innen nutzbar?
Wie erfolgt die Zufahrt des Neubauvorhabens?
Fragen rund um Versorgung
Wird im Rahmen des Neubauprojektes auch eine Kindertagesstätte gebaut?
Werden Gewerbeflächen für kleine Nahversorgungsangebote geschaffen?
Fragen rund um Mieten & Wohnraum
Wie und ab wann kann ich mich auf eine Wohnung im Neubauprojekt bewerben?
Auf unserer Webseite unter https://www.howoge.de/wohnungsbau/neubauprojekte/ilsestrasse.html haben Sie in Kürze die Möglichkeit, sich unverbindlich als Interessent:in zu registrieren. Mit diesem Schritt werden Sie informiert, ab wann mit einer Vermietung zu rechnen ist. Nähere Informationen zum fairen und objektiven Vermietungsprozess der HOWOGE finden Sie unter https://www.howoge.de/wohnungen-gewerbe/vermietungsprozess.html.
Wie hoch ist der Anteil an gefördertem Wohnraum?
Wie hoch ist der Anteil an barrierefreien Wohnungen?
Über wie viele Zimmer werden die Wohnungen verfügen?
Wird es die Möglichkeit geben, als Bestandsmieter:in ein Vormietrecht auf den Neubau zu bekommen?
Eine bevorzugte Vergabe an Bestandsmieter:innen können wir grundsätzlich nicht vornehmen, da unser Vermietungsprozess weitestgehend automatisiert ist und diskriminierungsfrei erfolgt. Gern prüfen wir, inwieweit wir Sie in besonderen Härtefällen unterstützen können. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an Ihr Kundenzentrum. Nähere Informationen zum fairen und objektiven Vermietungsprozess der HOWOGE finden Sie unter www.howoge.de/wohnungen-gewerbe/vermietungsprozess.html.
Kann ich meine Wohnung gegen eine andere Wohnung tauschen?
Auf dem Internetportal www.inberlinwohnen.de finden HOWOGE-Mieter:innen – wie auch die Mieter:innen der anderen fünf landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften – Wohnungen, die sie unkompliziert gegen ihre aktuelle Wohnung eintauschen können. Die Nettokaltmieten beider Wohnungen ändern sich dabei nicht. Das heißt, niemand muss aus Sorge um eine bezahlbare Miete auf einen Umzug verzichten. Alles, was Sie dafür brauchen, ist ein ungekündigter Mietvertrag, eine E-Mail-Adresse, ein Benutzeraccount und eine klare Vorstellung davon, wie Ihre neue Wohnung aussehen soll. Um die Daten zu Ihrer eigenen Wohnung müssen Sie sich nicht kümmern: Sie werden direkt aus dem System der HOWOGE eingespeist. Kontakt zu anderen Tauschwilligen bekommen Sie per Klick auf „Tausch anregen“. Falls Sie sich mit den Bewohner:innen Ihrer Wunschwohnung einig werden, begleiten wir Sie bei den nächsten Schritten. Für die Organisation beider Umzüge sind allerdings Sie und Ihre Tauschpartner:innen verantwortlich. Beachten Sie dabei, dass beide Umzüge zeitgleich stattfinden müssen. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der HOWOGE: https://www.howoge.de/wohnungstausch.html.
Fragen rund um Partizipation & Kommunikation
Inwiefern können sich die Anwohner:innen im Neubauvorhaben einbringen?
Wie kann ich mich informieren?
Die wichtigsten Informationen rund um das Neubauvorhaben Ilsestraße/ Marksburgstraße finden Sie auf der Internetseite der HOWOGE unter https://www.howoge.de/wohnungsbau/neubauprojekte/ilsestrasse.html.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bei Fragen und Anregungen zur Partizipation können Sie eine E-Mail an folgende Kontaktadresse senden: ilse@howoge.de.
Wie werde ich über den Bauablauf während der Bauphase regelmäßig informiert?
Wir werden mittels Anwohnerinformationsschreiben über wichtige Meilensteine in der Projektrealisierung berichten (z.B. Beginn der Baustelleneinrichtung).