Fragen und Antworten zum Wohnungsneubau Waldowallee

Stand: November 2024
Der Fragen-Antworten-Katalog wird fortlaufend aktualisiert.

Fragen zum Planungsrecht & Genehmigungsverfahren

Eine Bauvoranfrage wird bei der Genehmigungs-Behörde (hier: Bezirksamt Lichtenberg) eingereicht, um grundsätzliche Fragen zu einem geplanten Bauvorhaben zu klären. Dadurch lassen sich im Vorfeld Fragen und Rahmenbedingungen zum nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren („Baugenehmigung“) klären. Die Antwort auf die Bauvoranfrage ist der Bauvorbescheid. Dieser erhöht die Planungssicherheit sowie die Aussagefähigkeit der Bauherr:in. So können Fragen mit realistischen Eckdaten zum geplanten Neubauprojekt beantwortet werden – z. B. zur Lage, Größe und ungefähren Anzahl der Wohnungen.

(Stand: November 2024)


Neuer Wohnraum wird in Berlin dringend benötigt. Die HOWOGE ist deshalb vom Land Berlin damit beauftragt, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Jedoch ist die Anzahl der Grundstücke in Berlin begrenzt, die für eine Bebauung zur Verfügung stehen. Es ist richtig, dass in Berlin auch heute noch Grundstücksreserven für Wohnungsbau vorhanden sind. Dennoch ist nicht jede Freifläche baurechtlich für den Wohnungsbau geeignet. Die HOWOGE kann zudem nur Flächen für sozial leistbaren Wohnungsbau beplanen, die ihr entweder gehören oder die sie kurzfristig zu vertretbaren Preisen erwerben kann. Daher plant die HOWOGE hier Wohnungsbau auf Flächen, die ihr gehören und die sich planungsrechtlich für den Wohnungsbau eignen. Die Vornutzungen des Geländes durch den SAAS, erlauben zudem vorgenutzte und erschlossene Flächen zu bebauen und nicht zusätzliche Flächen zu versiegeln.

(Stand: November 2024)


Für das Neubauvorhaben und die Sanierung des Bestandes an der Waldowallee soll § 34 des BauGB in Kraft treten. Dieser regelt die bauliche Nutzung und Zulässigkeit der geplanten Bauvorhaben. Die Entscheidung, ob eine Genehmigung des Neubauvorhabens auf Grundlage des § 34 BauGB ausgesprochen werden kann, trifft das zuständige Bezirksamt. Dazu wird die HOWOGE eine Bauvoranfrage einreichen. Es handelt sich hierbei um kein Bebauungsplan-Verfahren.

(Stand: November 2024)


Die HOWOGE plant auf der Grundlage des Bauvorbescheides einen Bauantrag einzureichen. Im weiteren Verlauf können Änderungen in der Planung erforderlich werden. Sobald eine planungsrechtliche Grundlage geschaffen wurde, wenden wir uns wieder an Sie. Ein möglicher Baubeginn kann noch nicht benannt werden, soll aber noch 2026 erfolgen.

(Stand: November 2024)


Fragen rund um bautechnische Maßnahmen

Die HOWOGE beabsichtigt im westlichen Bereich des Grundstücks ein neues Wohnquartier mit ca. 250 Wohnungen zu errichten.

(Stand: November 2024)


Das Bettenhaus soll laut aktueller Planung erhalten und zum Wohnhaus umgebaut werden. Im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie sehen die Planungen der HOWOGE das verstärkte Nutzen der sogenannten „Grauen Energie“ vor. Graue Energie beschreibt die bei einem Bestandsgebäude bereits eingesetzte Energie und das dabei freigegebene CO2.

(Stand: November 2024)


Fragen rund um Mobilität & Stellplätze

Der Neubau wird als autofreies Quartier geplant. Das bedeutet, dass nur wenige neue Stellplätze entlang der Waldowallee geschaffen werden, diese vorrangig für Menschen mit Behinderung oder für Pflege- und Lieferdienste. Dafür soll ein umfangreiches Angebot an Fahrradstellplätzen und Sharing-Angeboten (z. B. Roller, Lastenräder, Autos) geschaffen werden.

(Stand: November 2024)


Die HOWOGE ist der Nachhaltigkeit verpflichtet. Eine nachhaltige Stadtentwicklung erfordert es auch, das derzeit vorherrschende Verständnis von Mobilität zu hinterfragen und die Mobilität im Sinne einer lebenswerten Stadt für alle zukunftsfähig zu gestalten. Für uns alle bedeutet dies neue Herausforderungen in unserem Alltag. Für die HOWOGE heißt das – neben den Anforderungen eines nachhaltigen klimaschonenden Bauens – einen verantwortungsvollen Umgang mit den wenigen für den Wohnungsneubau zur Verfügung stehenden Flächen. Es sollen möglichst wenige Flächen für den Neubau, aber noch weniger Flächen für Stellplätze versiegelt werden.

Hinzu kommt auch, dass wir aus Kosten- und Nachhaltigkeitserwägungen bei Neubauvorhaben keine Tiefgaragen mehr entwickeln und auf die Neuanlage von ebenerdigen Stellplätzen überwiegend verzichten. Wir handeln hier gemäß der Bauordnung Berlin, die, außer für mobilitätseingeschränkte Menschen, bei Neubauvorhaben keine neuen Stellplätze vorsieht. Dem individuellen Wunsch nach einem Parkplatz in unmittelbarer Wohnungsnähe kann und muss die HOWOGE nicht nachkommen.

Damit die neuen Anforderungen erfüllt werden können, haben wir mit der Verwaltung den Dialog fortgesetzt. Wir arbeiten an nachhaltigen Lösungen, um andere Mobilitätsformen/ -angebote auf Quartiersebene zu ermöglichen und barrierefreie, sichere und angenehme Fuß- und Radwege sowie eine wohnortnahe Nahversorgung zu planen und zu fördern.

(Stand: November 2024)


Fragen rund um gutachterliche Untersuchungen & Umweltthemen

Die Waldflächen sowie die Biotopflächen der Trockenrasenflächen wurden komplett aus der Planung herausgenommen und die Baufelder entsprechend behutsam an den Rand des Grundstücks gelegt. Für den Erhalt der Biotope muss aktuell auch die zukünftige Nutzung geprüft werden.

(Stand: November 2024)


Im Zuge des bisherigen Verfahrens wurden nach den Vorgaben des Bezirks Lichtenberg, Umwelt- und Naturschutzamt, verschiedene Gutachten erarbeitet (Wald-, Biotop-, Artenschutzgutachten beauftragt). Darin werden u.a. Wald, Trockenrasen, Brutvögel, Fledermäuse und Amphibien betrachtet, um Flächen und Lebensräume weitestgehend zu schützen. Auch ein Baugrundgutachten wurde erarbeitet.

(Stand: November 2024)


Fragen rund um Partizipation

Für Fragen und Hinweise können Sie das Projektteam der HOWOGE unter der E-Mail-Adresse waldowallee@howoge.de erreichen.


Bei dem Projektgrundstück an der Waldowallee handelt es sich um ein privates Grundstück der HOWOGE.

(Stand: November 2024)


Nachdem die Planungsbüros im Dezember 2020 die Aufgabenstellung für das Werkstattverfahren erhielten, wurde Anfang 2021 ein erster Flyer zum Vorhaben an die Anwohner:innen verteilt. Darüber hinaus startete die immer weiterwachsende Online-Präsenz zum Wohnungsneubau mit der Möglichkeit, erste Anregungen mitzuteilen und sich als Pat:in zu bewerben. Die Informationen wurden auch als gedruckte Broschüre zur Verfügung gestellt.

Es wurden drei nicht-öffentliche Werkstätten auf Fachebene mit vier Planungsteams, einem Bewertungsgremium und Sachverständigen durchgeführt, in denen ein städtebauliches Zielkonzept für das Wohnquartier ausgewählt wurde.

Den Werkstatt-Terminen waren öffentliche Planungsforen vorangestellt. An den drei Planungsforen konnten alle Interessierten teilnehmen, vorab die Konzeptideen und Entwürfe einsehen und sich einbringen.

Die Online-Präsenz begleitete das Werkstattverfahren und den gesamten Beteiligungsprozess und stellte den Bürger:innen aufbereitete Informationen und die Ergebnisse der Planungsforen zur Verfügung.

(Stand: Ende 2021)


Ein mehrheitliches Stimmungsbild der Anwohnenden und der Öffentlichkeit war:

  1. Möglichst großer Walderhalt, Erhalt der Baumallee, sowie des Trockenrasen-Biotops
  2. Möglichst viele Grün- und Freiflachen, die von unterschiedlichen Zielgruppen nutzbar sind
  3. 350 Wohneinheiten und eine Schule erscheinen als überdimensioniert für die Fläche
  4. Unterschiedliche Meinungen bestehen zu einer Verlängerung der Andernacher Straße; eine Durchwegung für den mobilisierten Individualverkehr (MIV) wird abgelehnt. Ein autofreies/-armes Quartier wird bevorzugt.
  5. Erhalt der Bestandsgebäude, soweit möglich

(Stand: Ende 2021)


In den vergangenen Jahren wurden die Ergebnisse des bisherigen Beteiligungsverfahrens von der HOWOGE als Grundlage der weiteren Planung verwendet: Das leerstehende Bettenhaus wird aus Gründen der Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung erhalten, sowie das Baufeld zugunsten einer größeren Waldfläche verkleinert. Das bedeutet, dass eine Bebauung von Teilen des Waldes nicht mehr vorgesehen ist. Ebenso wurde der im Werkstattverfahren geforderte Erhalt und die Integration des Trockenrasen-Biotops zu einer zwingend erforderlichen Vorgabe der Planung.

(Stand: Juli 2024)


Die Planungsteams stellten ihre Entwürfe im öffentlichen Planungsforum #3 am 24. Februar 2021 und am darauffolgenden Tag in der Entwurfswerkstatt vor. Im Anschluss an die Präsentationen im Rahmen des Planungsforums #3 hatten die Bürger:innen die Möglichkeit, in einen direkten Austausch mit den Planungsteams zu treten.

In der Entwurfswerkstatt am 25. Februar 2021 wurde der Entwurf eines Planungsteams für die weitere Bearbeitung durch das Bewertungsgremium und Sachverständigen ausgewählt. Dieses sogenannte Zielkonzept wurde von dem Planungsteam, das mit dem eigenen Entwurf überzeugen konnte, hinsichtlich der Hinweise überarbeitet. Im Rahmen einer Werkstatt-Endpräsentation am 14. April 2021 (nicht-öffentlich) wurde dieser überarbeitete Entwurf vorgestellt. Anschließend gab es eine öffentliche Ausstellung aller Entwürfe inkl. des Zielkonzeptes.

(Stand: Ende 2021)


Alle interessierten Bürger:innen und Akteure hatten die Möglichkeit, sich in drei öffentlichen Planungsforen an der Diskussion zu den Perspektiven des Areals zu beteiligen und ihre Ideen einzubringen, welche im Nachgang dokumentiert und den Planungsbüros übergeben wurden. Als Pat:innen konnten sich auch Vereinsmitglieder bewerben.

(Stand: Ende 2021)


Die Pat:innen vertraten die Interessen der Bürger:innen. Sie leiteten ihre Meinungen und Ideen aus den Planungsforen weiter in die fachlichen Werkstätten. Außerdem begleiteten die vier Pat:innen die Werkstätten der Planungsteams als beteiligte Gäste und konnten Entscheidungsvorgänge und Ergebnisse an interessierte Bürger:innen transparent rückkoppeln.

(Stand: Ende 2021)