Stadtplanungs- / Architekturbüro:
Spengler Wiescholek Architekten Stadtplaner
Landschaftsarchitekturbüro:
el:ch landschaftsarchitekten gbr
Stadtplanungs- / Architekturbüro:
Spengler Wiescholek Architekten Stadtplaner
Landschaftsarchitekturbüro:
el:ch landschaftsarchitekten gbr
„Der gefaltete Block“, Großblock mit allseitig geschlossen umbautem, dadurch von äußeren Lärmimmissionen abgeschirmtem Blockinnenraum.
Innerer Freiraum großräumig und zugleich gegliedert. Räumliches Kontinuum zur westlich angrenzenden Bestandsbebauung. Gradlinige Wegeführungen durch den Block Richtung Volkspark und Stellerweg.
Eingezogene Gebäudetrakte mit „Vorplätzen“ gliedern die VII- bis überwiegend VIII-geschossige Großfigur in einem äußeren Habitus von vier Baublöcken mit monostruktureller Gebäudetypologie ohne quartierstypische Adressbildungen.
Mit der Abfolge der Gebäudetrakte können serielle Additionen von Wohnungsgrundrissen einhergehen, dabei soll jeder Gebäudeabschnitt „individuell hinsichtlich der Lärmsituation, seiner Himmelsrichtung und der Bezüge in das Umfeld“ entwickelt werden.
Die Kita wird in dem am Westrand eingezogenen Gebäude platziert, das studentische Wohnen, im Mittelgangtypus, in den Winkelbauten südlich des Vorplatzes am Ostrand.
Durch die Gebäudeabwicklungen entstehen vier unterschiedlich bespielbare Freiraumbereiche mit einem fünften zentralen Freiraum in der Quartiersmitte, durch den eine das Quartier im Verlauf des früheren Stellerweges durchquerender Wege-Diagonale führt, die sich mit der Ost-West-Wegeverbindung kreuzt.
Die EG-Zonen entlang der Hauptstraßen erhalten lediglich schmale, von Kfz-befahrbaren Wohnwegen gesäumte Sockelbegrünungen.
An den Quartiersrändern können vorhandene Alleen und Baumgruppen teilweise erhalten bleiben. „Sandspiellandschaft“ im zentralen Quartiersinnenraum.
Nutzung der vorgegebenen Zufahrten von den Hauptstraßen, öffentliche Straßenverkehrsfläche mit öffentlichen Stellplätzen entlang des westlichen Quartiersrandes, öffentlich nutzbare Straße mit einigen öffentlichen Stellplätzen entlang des nördlichen Quartiersrandes. Hauptstraßenbegleitende „Wohnwege“ mit Stellplätzen.
Die privaten Pkw-Stellplätze werden überwiegend unterhalb der inneren Freiflächen und nur randlich teilweise in Untergeschossbereichen der Gebäude angeordnet.
Die Bebauung bleibt vollständig unterhalb der Hochhausgrenze; gemäß Kubatur keine Überschneidungen der Abstandsflächen. Die Dächer der VII-geschossigen Gebäudeabschnitte sollen als Dachgärten genutzt werden können.