Fragen und Antworten zum Wohnungsneubau Am Lindenplatz

Stand: Dezember 2024
Der Fragen-Antworten-Katalog wird fortlaufend aktualisiert.

Fragen zum Planungsrecht & Genehmigungsverfahren

Das Neubauvorhaben Am Lindenplatz befindet sich in einem – planungsrechtlich so bezeichneten – „unbeplanten Innenbereich“, zu welchem die Zulässigkeit von Vorhaben gem. § 34 Baugesetzbuch (BauGB) geregelt ist. Genehmigungs- bzw. Zulässigkeitskriterien sind beispielsweise, ob sich ein Neubauvorhaben hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart der Umgebung „einfügt“ und den Charakter der umliegenden Bebauung aufgreift. Die Entscheidung, ob eine Genehmigung des Wohnungsbauvorhabens auf Grundlage des §34 BauGB ausgesprochen werden kann, trifft das zuständige Bezirksamt Lichtenberg.


Die Planung für den Wohnungsneubau "Am Lindenplatz" ist noch nicht abgeschlossen. Die HOWOGE plant, Ende des 1. Quartals 2025 einen Bauantrag einzureichen. Der bereits vorliegende positive Bauvorbescheid vom Juli 2022 bildet eine planungsrechtliche Grundlage für die weitere Planung des Neubauprojektes. In einem wettbewerblichen Verfahren zur Vergabe von Generalplanungsleistungen hat die HOWOGE einen Generalplaner ausgewählt, der Architektur, Außenanlagen, Tragstruktur und technische Gebäudeausrüstung im Team mit der HOWOGE plant.


Fragen rund um Umweltthemen

Wie bei allen Neubauprojekten der HOWOGE steht auch im Wohnungsneubau „Am Lindenplatz“ eine nachhaltige und energieeffiziente Planung im Fokus. Die bislang nahezu vollständig versiegelte Fläche des Garagenhofes wird zu einem beträchtlichen Teil entsiegelt. Entsprechend der Nachhaltigkeitsstrategie der HOWOGE werden die Außenanlagen in hoher, auch klimaresilienter Qualität und nach ökologischen Gesichtspunkten gestaltet: "Schwamm-Stadt-Prinzip": Dies bedeutet insbesondere, Wasser dort zu versickern, wo es anfällt und zwischenzuspeichern. Informationen rund um das Thema Schwammstadt können unter https://unternehmen.howoge.de/expertise-bau/schwammstadt.html gefunden werden. Dachflächen des Wohnungsbaus: Die Dachflächen werden extensiv (mit niedrigen Pflanzen) begrünt. Eine extensive Dachbegrünung trägt zur Verbesserung des Mikroklimas bei, indem sie Regenwasser zurückhält und durch Verdunstung kühlend wirkt sowie Lebensräume für Tier- und Pflanzenarten schafft. Zusätzlich wird das Dach für die Installation einer Photovoltaik-Anlage vorgerüstet. Bepflanzungen: Geplant sind heimische, standortgerechte und insektenfreundliche Bepflanzungen. Es werden grundsätzlich so viele Bäume wie möglich erhalten und neue Bäume gepflanzt. Weitere Informationen zur Nachhaltigkeitsstrategie der HOWOGE finden Sie unter https://nachhaltigkeit.howoge.de/.


Bei Bauvorhaben nicht zu vermeidende Eingriffe in die Tier- und Pflanzenwelt gleichen wir aus. Es wird ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag nach den Vorgaben des Bezirksamts Lichtenberg, Umwelt- und Naturschutzamt, erarbeitet. Die daraus abgeleiteten notwendigen Maßnahmen werden umgesetzt.


Fragen rund um bautechnische Maßnahmen

Die Planung für das Wohnungsbauvorhaben ist noch nicht abgeschlossen. Die konkrete Wohnungsanzahl hängt unter anderem von den Größen der Wohnungen und dem Anteil an gewerblichen Nutzungen ab. Nach aktuellem Stand plant die HOWOGE rund 300 Wohnungen.


Derzeit gehen wir davon aus, dass die bauvorbereitenden Maßnahmen ab Oktober 2025 eingeleitet werden können.

Bauvorbereitende Maßnahmen sind alle Maßnahmen, die zur Erschließung und Herrichtung eines Grundstücks im Vorfeld einer Bebauung einleitet werden müssen. Dazu zählen unter anderem die Entsiegelung des Grundstücks, der Abbruch der Garagen und Maßnahmen zum Baumbestand.

Fragen rund um die Außenflächen

Die Planung der Außenanlagen ist noch nicht abgeschlossen. Die Außenanlagen werden in hoher, auch klimaresilienter Qualität, nach ökologischen Gesichtspunkten geplant. Es werden zeitgemäße Spiel-, Erholungs- und Ruhezonen für unterschiedliche Altersgruppen entstehen und umfangreiche Neupflanzungen erfolgen. Geplant sind heimische, standortgerechte und insektenfreundliche Bepflanzungen.

Nein, die Kleingartenanlage "Märkische Aue" ist nicht berührt.

Fragen rund um Mobilität & Stellplätze

Ja, es ist vorgesehen, dass alle Garagen und PKW-Stellplätze auf dem Grundstück zurückgebaut werden. Anstelle des ruhenden, motorisierten Individualverkehrs soll auf dem Grundstück dringend benötigter bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden.

Die Garagen und Stellplätze sind nach aktuellem Stand noch bis Ende September 2025 – bis zum Beginn der bauvorbereitenden Maßnahmen nutzbar. Den Nutzer:innen des Garagenhofes wurde von der HOWOGE eine Weiternutzung bis zum Beginn der bauvorbereitenden Maßnahmen angeboten. Sofern gewünscht, konnten die Garagenhof-Nutzer:innen eine entsprechende Nutzungsvereinbarung schließen.


Zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung gehört, die aktuelle Bevorzugung des motorisierten Individualverkehrs zu hinterfragen und die Mobilität zugunsten der lebenswerten Stadt nachhaltig in die Zukunft zu führen: Der motorisierte Individualverkehr beansprucht als ruhender wie auch fließender Verkehr zu viel Fläche in der Stadt und in den Quartieren, während zeitgleich ein erheblicher Wohnraummangel und Neubaubedarf besteht. Dies bedeutet, dass wir als HOWOGE und als Gesamtgesellschaft insbesondere versiegelte Stellplatzflächen im Bestand der HOWOGE für den Wohnungsbau entwickeln müssen, so auch die Flächen des Garagenhofes Schwarzmeerstraße 57. Den Anforderungen der Nachhaltigkeit, wie des Bauens mit nachhaltigeren und vor allem weniger Baumaterialien und die aktuelle Ergänzung durch sinnvolle und weitergehende Forderungen der Energieeinsparung, wird auch die HOWOGE nachkommen. Dies schließt ein, dass wir bei Neubauvorhaben keine Tiefgaragen mehr entwickeln und auf die Neuanlage von ebenerdigen Stellplätzen überwiegend verzichten werden. Dem individuellen Wunsch nach einem Parkplatz in unmittelbarer Nähe zum Hauseingang können wir als Wohnungsbaugesellschaft nicht mehr nachkommen, Ausnahmen bestehen ggf. wie in der nachfolgenden Frage-Antwort.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein besonders gekennzeichneter personenbezogener Stellplatz (nach § 45 StVO) für Menschen mit Beeinträchtigungen in unmittelbarer Nähe der Wohnung auf dem öffentlichen Straßenraum reserviert werden. Hierzu muss sich ein Kraftfahrzeug im Haushalt der antragstellenden Person befinden und kein anderer Parkraum (Garage, Mieterparkplatz usw.) in zumutbarer Entfernung vorhanden sein. Der Antrag ist bei der Straßenverkehrsbehörde des Bezirksamtes des Hauptwohnsitzes zu stellen.

Wir weisen darauf hin, dass voraussichtlich ab Oktober 2025 die ersten bauvorbereitenden Maßnahmen beginnen sollen. Daher ist es ratsam, sich rechtzeitig und auch außerhalb des HOWOGE-Bestandes über eine Ersatzstellfläche zu informieren.


Die Planung für das Neubauvorhaben „Am Lindenplatz“ ist noch nicht abgeschlossen. Unser Auftrag als landeseigenes Unternehmen ist in erster Linie, bezahlbaren Wohnraum in lebenswerten Quartieren zu schaffen. Nach der Berliner Landesbauordnung ist der Bau von PKW-Stellplätzen bei Neubauvorhaben bereits seit vielen Jahren nicht mehr vorgeschrieben. Wir planen daher unsere nachhaltigen Projekte grundsätzlich unter Berücksichtigung des sich bereits heute reduzierenden und immer weiter abnehmenden Individualverkehrs und der stetig steigenden Bedeutung des ÖPNV, von alternativen Verkehrsmitteln sowie von Sharing-Angeboten. Das Mobilitätskonzept für das Wohnungsbauvorhaben wird derzeit noch erarbeitet. Wir können zum jetzigen Zeitpunkt keine verbindliche Antwort auf die Frage zum Ersatz von Stellplätzen geben. Die Bereitstellung von Stellplatzflächen an geeigneter Stelle schließen wir nicht aus. Selbstverständlich können die Stellplätze und Garagen bis zum in der Nutzungsvereinbarung genannten Zeitpunkt in Anspruch genommen werden. Für die Zeit danach werden wir alle Nutzer:innen des Garagenhofes (und natürlich auch die Anwohnenden) schnellstmöglich und vor allem gleichzeitig informieren.

Gemäß der aktuellen Berliner Stellplatzverordnung für Fahrräder werden pro Wohnung durchschnittlich 2 Stellplätze kalkuliert.

Zum derzeitigen Stand des Planungsprozesses für das Neubauvorhaben gibt es noch keine Informationen zur Baustelleneinrichtung. Sobald wir für das Bauvorhaben eine Planungssicherheit haben, werden wir die Nachbarschaft über das Vorhaben, die Baumaßnahmen und deren Auswirkungen auf das Wohnumfeld informieren.

Fragen rund um gewerbliche Nutzungen

Nach derzeitigem Planungsstand sind gewerbliche Nutzungen geplant. Das Vermietungskonzept wird zu einem späteren Zeitpunkt im Planungsprozess finalisiert. Aktuell ist insbesondere kleinteiliges Gewerbe zur Versorgung des Quartiers mit Dienstleistungen und kleinen Versorgungsgewerben angedacht.

Fragen rund um Mieten & Wohnraum

Auf unserer Webseite unter https://www.howoge.de/immobiliensuche/neubauprojekte/am-lindenplatz.html haben Sie die Möglichkeit, sich unverbindlich als Interessent:in zu registrieren. Nähere Informationen zum fairen und objektiven Vermietungsprozess der HOWOGE finden Sie unter https://www.howoge.de/immobiliensuche/vermietungsprozess.html.


Es werden die Hälfte der entstehenden Wohnungen öffentlich gefördert.

Es sollen mindestens 50% der entstehenden Wohnungen barrierefrei errichtet werden.

Es ist ein Wohnungsmix vorgesehen: Geplant sind 1- bis 5-Zimmer-Wohnungen.

Die Hälfte der entstehenden Wohnungen wird entsprechend der gültigen Kooperationsvereinbarung mit dem Land Berlin öffentlich gefördert.

Fragen rund um Partizipation & Kommunikation

Gemäß den Leitlinien für Partizipation im Wohnungsbau durch die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften erfolgt für das Neubauvorhaben Am Lindenplatz eine Beteiligung der Öffentlichkeit auf der Stufe der Information. Die HOWOGE kommt regelmäßig mit Informationen über neue Entwicklungen auf die Anwohnenden und die Nutzer:innen des Garagenhofes zu. Zudem sehen wir im 1. Quartal 2025 eine Kundenbefragung zum Nutzungsverhalten der Garagenhof-Nutzer:innen vor.

Die wichtigsten Informationen rund um den Wohnungsneubau Am Lindenplatz finden Sie auf der Internetseite der HOWOGE: Zum Neubauprojekt: https://www.howoge.de/immobiliensuche/neubauprojekte/am-lindenplatz.html Zur Partizipation zum Neubauprojekt: www.howoge.de/am-lindenplatz Zudem werden wir mittels Anwohnerinformationsschreiben über wichtige Meilensteine in der Projektrealisierung berichten.


Bei Fragen und Anregungen zur Partizipation können Sie eine E-Mail an folgende Kontaktadresse senden: amlindenplatz@howoge.de.