Fragen und Antworten zum Wohnungsneubau Am Lindenplatz
Stand: Januar 2025
Der Fragen-Antworten-Katalog wird fortlaufend aktualisiert.
Fragen zum Planungsrecht & Genehmigungsverfahren
Auf welcher planungsrechtlichen Grundlage soll das Wohnungsbauvorhaben umgesetzt werden?
Das Neubauvorhaben Am Lindenplatz befindet sich in einem – planungsrechtlich so bezeichneten – „unbeplanten Innenbereich“, zu welchem die Zulässigkeit von Vorhaben gem. § 34 Baugesetzbuch (BauGB) geregelt ist. Genehmigungs- bzw. Zulässigkeitskriterien sind beispielsweise, ob sich ein Neubauvorhaben hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart der Umgebung „einfügt“ und den Charakter der umliegenden Bebauung aufgreift. Die Entscheidung, ob eine Genehmigung des Wohnungsbauvorhabens auf Grundlage des §34 BauGB ausgesprochen werden kann, trifft das zuständige Bezirksamt Lichtenberg. (Stand: Dezember 2024)
Wie ist der aktuelle Stand des Genehmigungsverfahrens?
Die Planung für den Wohnungsneubau "Am Lindenplatz" ist noch nicht abgeschlossen. Die HOWOGE plant, Ende des 1. Quartals 2025 einen Bauantrag einzureichen. Der bereits vorliegende positive Bauvorbescheid vom Juli 2022 bildet eine planungsrechtliche Grundlage für die weitere Planung des Neubauprojektes. In einem wettbewerblichen Verfahren zur Vergabe von Generalplanungsleistungen hat die HOWOGE einen Generalplaner ausgewählt, der Architektur, Außenanlagen, Tragstruktur und technische Gebäudeausrüstung im Team mit der HOWOGE plant. (Stand: Dezember 2024)
Fragen rund um Umweltthemen
In welcher Form werden Maßnahmen für die klimaangepasste Stadt berücksichtigt?
Wie bei allen Neubauprojekten der HOWOGE steht auch im Wohnungsneubau „Am Lindenplatz“ eine nachhaltige und energieeffiziente Planung im Fokus. Die bislang nahezu vollständig versiegelte Fläche des Garagenhofes wird zu einem beträchtlichen Teil entsiegelt. Entsprechend der Nachhaltigkeitsstrategie der HOWOGE werden die Außenanlagen in hoher, auch klimaresilienter Qualität und nach ökologischen Gesichtspunkten gestaltet: "Schwamm-Stadt-Prinzip": Dies bedeutet insbesondere, Wasser dort zu versickern, wo es anfällt und zwischenzuspeichern. Informationen rund um das Thema Schwammstadt können unter https://unternehmen.howoge.de/expertise-bau/schwammstadt.html gefunden werden. Dachflächen des Wohnungsbaus: Die Dachflächen werden extensiv (mit niedrigen Pflanzen) begrünt. Eine extensive Dachbegrünung trägt zur Verbesserung des Mikroklimas bei, indem sie Regenwasser zurückhält und durch Verdunstung kühlend wirkt sowie Lebensräume für Tier- und Pflanzenarten schafft. Zusätzlich wird das Dach für die Installation einer Photovoltaik-Anlage vorgerüstet. Bepflanzungen: Geplant sind heimische, standortgerechte und insektenfreundliche Bepflanzungen. Es werden grundsätzlich so viele Bäume wie möglich erhalten und neue Bäume gepflanzt. Weitere Informationen zur Nachhaltigkeitsstrategie der HOWOGE finden Sie unter https://nachhaltigkeit.howoge.de/.(Stand: Dezember 2024)
Welche Ausgleichsmaßnahmen werden geschaffen?
Bei Bauvorhaben nicht zu vermeidende Eingriffe in die Tier- und Pflanzenwelt gleichen wir aus. Es wird ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag nach den Vorgaben des Bezirksamts Lichtenberg, Umwelt- und Naturschutzamt, erarbeitet. Die daraus abgeleiteten notwendigen Maßnahmen werden umgesetzt. (Stand: Dezember 2024)
Fragen rund um bautechnische Maßnahmen
Wie viele Wohnungen werden im Neubau entstehen?
Die Planung für das Wohnungsbauvorhaben ist noch nicht abgeschlossen. Die konkrete Wohnungsanzahl hängt unter anderem von den Größen der Wohnungen und dem Anteil an gewerblichen Nutzungen ab. Nach aktuellem Stand plant die HOWOGE rund 300 Wohnungen. (Stand: Dezember 2024)
In welchem Zeitraum soll das Neubauvorhaben realisiert werden?
Derzeit gehen wir davon aus, dass die bauvorbereitenden Maßnahmen ab Oktober 2025 eingeleitet werden können. (Stand: Dezember 2024)
Was gehört zu den bauvorbereitenden Maßnahmen?
Bauvorbereitende Maßnahmen sind alle Maßnahmen, die zur Erschließung und Herrichtung eines Grundstücks im Vorfeld einer Bebauung einleitet werden müssen. Dazu zählen unter anderem die Entsiegelung des Grundstücks, der Abbruch der Garagen und Maßnahmen zum Baumbestand. (Stand: Dezember 2024)
Fragen rund um die Außenflächen
Wie werden die Außenanlagen des Wohnungsneubaus gestaltet?
Die Planung der Außenanlagen ist noch nicht abgeschlossen. Die Außenanlagen werden in hoher, auch klimaresilienter Qualität, nach ökologischen Gesichtspunkten geplant. Es werden zeitgemäße Spiel-, Erholungs- und Ruhezonen für unterschiedliche Altersgruppen entstehen und umfangreiche Neupflanzungen erfolgen. Geplant sind heimische, standortgerechte und insektenfreundliche Bepflanzungen. (Stand: Dezember 2024)
Ist die Kleingartenanlage "Märkische Aue" von dem Neubauvorhaben berührt?
Nein, die Kleingartenanlage "Märkische Aue" ist nicht berührt. (Stand: Dezember 2024)
Fragen rund um Mobilität & Stellplätze
Werden alle Garagen und PKW-Stellplätze auf dem Grundstück für die Umsetzung des Neubauvorhabens zurückgebaut?
Ja, es ist vorgesehen, dass alle Garagen und PKW-Stellplätze auf dem Grundstück zurückgebaut werden. Anstelle des ruhenden, motorisierten Individualverkehrs soll auf dem Grundstück dringend benötigter bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden. (Stand: Dezember 2024)
Wie lange können die Stellplätze und Garagen noch genutzt werden?
Die Garagen und Stellplätze sind nach aktuellem Stand noch bis Ende September 2025 – bis zum Beginn der bauvorbereitenden Maßnahmen nutzbar. Den Nutzer:innen des Garagenhofes wurde von der HOWOGE eine Weiternutzung bis zum Beginn der bauvorbereitenden Maßnahmen angeboten. Sofern gewünscht, konnten die Garagenhof-Nutzer:innen eine entsprechende Nutzungsvereinbarung schließen. (Stand: Dezember 2024)
Werden im Zuge des Neubauvorhabens neue PKW-Stellplätze (z.B. in einer Tiefgarage) entstehen?
Zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung gehört, die aktuelle Bevorzugung des motorisierten Individualverkehrs zu hinterfragen und die Mobilität zugunsten der lebenswerten Stadt nachhaltig in die Zukunft zu führen: Der motorisierte Individualverkehr beansprucht als ruhender wie auch fließender Verkehr zu viel Fläche in der Stadt und in den Quartieren, während zeitgleich ein erheblicher Wohnraummangel und Neubaubedarf besteht. Dies bedeutet, dass wir als HOWOGE und als Gesamtgesellschaft insbesondere versiegelte Stellplatzflächen im Bestand der HOWOGE für den Wohnungsbau entwickeln müssen, so auch die Flächen des Garagenhofes Schwarzmeerstraße 57. Den Anforderungen der Nachhaltigkeit, wie des Bauens mit nachhaltigeren und vor allem weniger Baumaterialien und die aktuelle Ergänzung durch sinnvolle und weitergehende Forderungen der Energieeinsparung, wird auch die HOWOGE nachkommen. Dies schließt ein, dass wir bei Neubauvorhaben keine Tiefgaragen mehr entwickeln und auf die Neuanlage von ebenerdigen Stellplätzen überwiegend verzichten werden. Dem individuellen Wunsch nach einem Parkplatz in unmittelbarer Nähe zum Hauseingang können wir als Wohnungsbaugesellschaft nicht mehr nachkommen, Ausnahmen bestehen ggf. wie in der nachfolgenden Frage-Antwort. (Stand: Dezember 2024)
Gibt es die Möglichkeit, wohnungsnah Parkplätze für Menschen mit Beeinträchtigungen anzumieten?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein besonders gekennzeichneter personenbezogener Stellplatz (nach § 45 StVO) für Menschen mit Beeinträchtigungen in unmittelbarer Nähe der Wohnung auf dem öffentlichen Straßenraum reserviert werden. Hierzu muss sich ein Kraftfahrzeug im Haushalt der antragstellenden Person befinden und kein anderer Parkraum (Garage, Mieterparkplatz usw.) in zumutbarer Entfernung vorhanden sein. Der Antrag ist bei der Straßenverkehrsbehörde des Bezirksamtes des Hauptwohnsitzes zu stellen. (Stand: Dezember 2024)
Gibt es die Möglichkeit, im Gebiet PKW-Stellplätze oder Garagen anzumieten?
Wir weisen darauf hin, dass voraussichtlich ab Oktober 2025 die ersten bauvorbereitenden Maßnahmen beginnen sollen. Daher ist es ratsam, sich rechtzeitig und auch außerhalb des HOWOGE-Bestandes über eine Ersatzstellfläche zu informieren. (Stand: Dezember 2024)
Sind Ersatzstellplätze in der Planung?
Die Planung für das Neubauvorhaben „Am Lindenplatz“ ist noch nicht abgeschlossen. Unser Auftrag als landeseigenes Unternehmen ist in erster Linie, bezahlbaren Wohnraum in lebenswerten Quartieren zu schaffen. Nach der Berliner Landesbauordnung ist der Bau von PKW-Stellplätzen bei Neubauvorhaben bereits seit vielen Jahren nicht mehr vorgeschrieben. Wir planen daher unsere nachhaltigen Projekte grundsätzlich unter Berücksichtigung des sich bereits heute reduzierenden und immer weiter abnehmenden Individualverkehrs und der stetig steigenden Bedeutung des ÖPNV, von alternativen Verkehrsmitteln sowie von Sharing-Angeboten. Das Mobilitätskonzept für das Wohnungsbauvorhaben wird derzeit noch erarbeitet. Wir können zum jetzigen Zeitpunkt keine verbindliche Antwort auf die Frage zum Ersatz von Stellplätzen geben. Die Bereitstellung von Stellplatzflächen an geeigneter Stelle schließen wir nicht aus. Selbstverständlich können die Stellplätze und Garagen bis zum in der Nutzungsvereinbarung genannten Zeitpunkt in Anspruch genommen werden. Für die Zeit danach werden wir alle Nutzer:innen des Garagenhofes (und natürlich auch die Anwohnenden) schnellstmöglich und vor allem gleichzeitig informieren. (Stand: Dezember 2024)
Wie viele Fahrradstellplätze sind im Zuge des Wohnungsbauvorhabens geplant?
Gemäß der aktuellen Berliner Stellplatzverordnung für Fahrräder werden pro Wohnung durchschnittlich 2 Stellplätze kalkuliert. (Stand: Dezember 2024)
Wie wird das Parken während der Baumaßnahmen geregelt? Wie erfolgt die Zufahrt zur Baustelle? Wie erfolgt die Straßenführung der Baustellenfahrzeuge?
Zum derzeitigen Stand des Planungsprozesses für das Neubauvorhaben gibt es noch keine Informationen zur Baustelleneinrichtung. Sobald wir für das Bauvorhaben eine Planungssicherheit haben, werden wir die Nachbarschaft über das Vorhaben, die Baumaßnahmen und deren Auswirkungen auf das Wohnumfeld informieren. (Stand: Dezember 2024)
Fragen rund um gewerbliche Nutzungen
Wird es einen Supermarkt im Wohnungsneubau geben?
Nach derzeitigem Planungsstand sind gewerbliche Nutzungen geplant. Das Vermietungskonzept wird zu einem späteren Zeitpunkt im Planungsprozess finalisiert. Aktuell ist insbesondere kleinteiliges Gewerbe zur Versorgung des Quartiers mit Dienstleistungen und kleinen Versorgungsgewerben angedacht. (Stand: Dezember 2024)
Fragen rund um Mieten & Wohnraum
Wie und ab wann kann ich mich auf eine Wohnung im Wohnungsneubau bewerben?
Auf unserer Webseite unter https://www.howoge.de/immobiliensuche/neubauprojekte/am-lindenplatz.html haben Sie die Möglichkeit, sich unverbindlich als Interessent:in zu registrieren. Nähere Informationen zum fairen und objektiven Vermietungsprozess der HOWOGE finden Sie unter https://www.howoge.de/immobiliensuche/vermietungsprozess.html. (Stand: Dezember 2024)
Wie hoch ist der Anteil an gefördertem Wohnraum?
Es werden die Hälfte der entstehenden Wohnungen öffentlich gefördert. (Stand: Dezember 2024)
Wie hoch ist der Anteil an barrierefreien Wohnungen?
Es sollen mindestens 50% der entstehenden Wohnungen barrierefrei errichtet werden. (Stand: Dezember 2024)
Über wie viele Zimmer werden die Wohnungen verfügen?
Es ist ein Wohnungsmix vorgesehen: Geplant sind 1- bis 5-Zimmer-Wohnungen. (Stand: Dezember 2024)
Wie hoch werden die Mieten im Wohnungsneubau sein?
Die Hälfte der entstehenden Wohnungen wird entsprechend der gültigen Kooperationsvereinbarung mit dem Land Berlin öffentlich gefördert. (Stand: Dezember 2024)
Fragen rund um Partizipation & Kommunikation
Inwiefern können sich die Anwohner:innen im Neubauvorhaben einbringen?
Gemäß den Leitlinien für Partizipation im Wohnungsbau durch die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften erfolgt für das Neubauvorhaben Am Lindenplatz eine Beteiligung der Öffentlichkeit auf der Stufe der Information. Die HOWOGE kommt regelmäßig mit Informationen über neue Entwicklungen auf die Anwohnenden und die Nutzer:innen des Garagenhofes zu. Zudem sehen wir im 1. Quartal 2025 eine Kundenbefragung zum Nutzungsverhalten der Garagenhof-Nutzer:innen vor. (Stand: Dezember 2024)
Wie kann ich mich informieren?
Die wichtigsten Informationen rund um den Wohnungsneubau Am Lindenplatz finden Sie:
- Am Info-Point in der Schwarzmeerstraße am Eingang zum Grundstück, auf Höhe der Hausnummer 58, und
- auf der Internetseite der HOWOGE:
Zum Neubauprojekt:
https://www.howoge.de/immobiliensuche/neubauprojekte/am-lindenplatz.html
Zur Partizipation zum Neubauprojekt:
www.howoge.de/am-lindenplatz
Am Info-Punkt können Sie sich ab sofort zum Neubauvorhaben und zu wichtigen Meilensteinen im Laufe des Projektes informieren. (Stand: Januar 2025)
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bei Fragen und Anregungen zur Partizipation können Sie eine E-Mail an folgende Kontaktadresse senden: amlindenplatz@howoge.de. (Stand: Dezember 2024)