Fragen und Antworten zum Wohnungsneubau Am Lindenplatz
Stand: August 2025
Der Fragen-Antworten-Katalog wird fortlaufend aktualisiert.
Fragen zum Planungsrecht & Genehmigungsverfahren
Auf welcher planungsrechtlichen Grundlage soll das Wohnungsbauvorhaben umgesetzt werden?
Der Wohnungsneubau Am Lindenplatz befindet sich im sogenannten „unbeplanten Innenbereich“. In diesem Bereich wird die Zulässigkeit eines Neubaus gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Genehmigungs-Kriterien sind beispielsweise: Fügt sich die Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung ein? Wird der Charakter der umliegenden Bebauung aufgegriffen? Die Entscheidung, ob eine Genehmigung des Neubaus auf Grundlage des §34 BauGB ausgesprochen werden kann, trifft das zuständige Bezirksamt.
Wie ist der aktuelle Stand des Genehmigungsverfahrens?
Die HOWOGE hat im März 2025 einen Bauantrag beim Bezirksamt Lichtenberg eingereicht. Seitens des Bezirksamts sind weitere Unterlagen anfordert worden. Die HOWOGE befindet sich aktuell im Status der Anhörung.
Fragen rund um Umweltthemen
In welcher Form werden Maßnahmen für die klimaangepasste Stadt berücksichtigt?
Die bislang nahezu vollständig versiegelte Fläche des Garagenhofes wird zu einem beträchtlichen Teil entsiegelt. Entsprechend der Nachhaltigkeitsstrategie der HOWOGE werden die Außenanlagen in hoher, auch klimaresilienter Qualität und nach ökologischen Gesichtspunkten gestaltet: Wir setzen das "Schwamm-Stadt-Prinzip" um (https://unternehmen.howoge.de/expertise-bau/schwammstadt.html), Dachflächen werden extensiv (mit niedrigen Pflanzen) begrünt, das Dach wird für die Installation einer Photovoltaik-Anlage vorgerüstet. Bepflanzungen: Geplant sind heimische, standortgerechte und insektenfreundliche Bepflanzungen. Es werden grundsätzlich so viele Bäume wie möglich erhalten und neue Bäume gepflanzt. Weitere Informationen zur Nachhaltigkeitsstrategie der HOWOGE finden Sie unter https://nachhaltigkeit.howoge.de/.
Welche Ausgleichsmaßnahmen werden geschaffen?
Es wurde ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag nach den Vorgaben des Bezirksamts Lichtenberg, Umwelt- und Naturschutzamt, erarbeitet. Die daraus abgeleiteten notwendigen Maßnahmen sollen ab Herbst 2025 umgesetzt werden. Bei Bauvorhaben nicht zu vermeidende Eingriffe in die Tier- und Pflanzenwelt gleichen wir aus.
Fragen rund um bautechnische Maßnahmen
Wie viele Wohnungen werden im Neubau entstehen?
Nach aktuellem Stand plant die HOWOGE 297 Wohnungen.
Wie hoch werden die Neubauten sein?
Die beiden Wohngebäude werden nach aktueller Planung jeweils fünf und acht bzw. sechs und acht Geschosse haben.
In welchem Zeitraum soll das Neubauvorhaben realisiert werden?
Der Baustart für das Neubauprojekt ist Anfang Oktober 2025: Im Zuge der bauvorbereitenden Maßnahmen werden die Garagen abgebrochen, und das Garagenhof-Grundstück wird entsiegelt. Die Baufertigstellung ist im 1. Quartal 2029 geplant.
Was gehört zu den bauvorbereitenden Maßnahmen?
Bauvorbereitende Maßnahmen sind alle Maßnahmen, die zur Erschließung und Herrichtung eines Grundstücks im Vorfeld einer Bebauung einleitet werden müssen. Dazu zählen unter anderem die Entsiegelung des Grundstücks, der Abbruch der Garagen und Maßnahmen zum Baumbestand.
Fragen rund um die Außenflächen
Wie werden die Außenanlagen des Wohnungsneubaus gestaltet?
Die Außenanlagen werden in hoher, auch klimaresilienter Qualität, nach ökologischen Gesichtspunkten geplant. Geplant sind u.a.:
− Umfangreiche Neupflanzungen: heimische, standortgerechte und insektenfreundliche Bepflanzungen,
− zeitgemäße Angebote zum Aufenthalt und Austausch, unterschiedliche Sitzmöglichkeiten
− Spielflächen und Angebote für Aktivitäten für unterschiedliche Altersgruppen
− barrierefrei begehbare Wege
− Nachhaltiges Regenwassermanagement
Ist die Kleingartenanlage "Märkische Aue" von dem Neubauvorhaben berührt?
Nein, die Kleingartenanlage "Märkische Aue" ist nicht berührt.
Fragen rund um Mobilität & Stellplätze
Werden alle Garagen und PKW-Stellplätze auf dem Grundstück für die Umsetzung des Neubauvorhabens zurückgebaut?
Ja, es werden alle Garagen und PKW-Stellplätze auf dem Grundstück zurückgebaut. Anstelle des ruhenden motorisierten Individualverkehrs soll an gleicher Stelle dringend benötigter bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden.
Wie lange können die Stellplätze und Garagen noch genutzt werden?
Die Garagen und Stellplätze sind gemäß der mit den Nutzer:innen des Garagenhofes geschlossenen Nutzungsvereinbarungen noch bis Ende September 2025 – bis zum Beginn der bauvorbereitenden Maßnahmen nutzbar.
Sind Ersatzstellplätze in der Planung?
Die Planung für das Neubauvorhaben „Am Lindenplatz“ ist noch nicht final abgeschlossen. Unser Auftrag als landeseigenes Unternehmen ist in erster Linie, bezahlbaren Wohnraum in lebenswerten Quartieren zu schaffen. Nach der Berliner Landesbauordnung ist der Bau von PKW-Stellplätzen bei Neubauvorhaben bereits seit vielen Jahren nicht mehr vorgeschrieben. Wir planen daher unsere nachhaltigen Projekte grundsätzlich unter Berücksichtigung des sich bereits heute reduzierenden und immer weiter abnehmenden Individualverkehrs und der stetig steigenden Bedeutung alternativer Mobilitätsformen wie Sharing-Angebote. Die HOWOGE war bestrebt, in der Umgebung des Projektgrundstücks eine Lösung mittels Quartiersgarage zu finden. Im Ergebnis konnte kein geeignetes Grundstück identifiziert werden – weder ein HOWOGE-eigenes Grundstück noch eine Fläche des Bezirks. Eine Machbarkeitsstudie kam zu dem Ergebnis, dass keine für eine Quartiersgarage geeignete Fläche zur Verfügung steht.
Wir bitten außerdem zu beachten: Während der Bauzeit ab Oktober 2025 stehen keine Ersatzstellplätze auf dem Grundstück und in der direkten Nachbarschaft zur Verfügung.
Die in den Nutzungsvereinbarungen vereinbarte maximale Nutzungsdauer endet ordnungsgemäß zu Ende September 2025.
Werden im Zuge des Neubauvorhabens neue PKW-Stellplätze (z.B. in einer Tiefgarage) entstehen?
Nein, wir werden im Wesentlichen bei Neubauvorhaben vom Bau von Tiefgaragen und der Neuanlage ebenerdiger Stellplätze so weit wie möglich absehen. Der motorisierte Individualverkehr beansprucht als ruhender wie auch fließender Verkehr zu viel Fläche in der Stadt und in den Quartieren, während zeitgleich ein erheblicher Wohnraummangel und Neubaubedarf besteht. Dem individuellen Wunsch nach einem Parkplatz in unmittelbarer Nähe zum Hauseingang können wir als Wohnungsbaugesellschaft deshalb nicht mehr nachkommen, Ausnahmen können besondere Bedarfe darstellen wie in der nachfolgenden Frage-Antwort aufgezeigt.
Gibt es die Möglichkeit, wohnungsnah Parkplätze für Menschen mit Beeinträchtigungen anzumieten?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein besonders gekennzeichneter personenbezogener Stellplatz (nach § 45 StVO) für Menschen mit Beeinträchtigungen in unmittelbarer Nähe der Wohnung auf dem öffentlichen Straßenraum reserviert werden. Hierzu muss sich ein Kraftfahrzeug im Haushalt der antragstellenden Person befinden und kein anderer Parkraum (Garage, Mieterparkplatz usw.) in zumutbarer Entfernung vorhanden sein. Der Antrag ist bei der Straßenverkehrsbehörde des Bezirksamtes des Hauptwohnsitzes zu stellen.
Gibt es die Möglichkeit, im Gebiet PKW-Stellplätze oder Garagen anzumieten?
Wir weisen darauf hin, dass ab Oktober 2025 die ersten bauvorbereitenden Maßnahmen beginnen sollen. Daher ist es ratsam, sich rechtzeitig und auch außerhalb des HOWOGE-Bestandes über eine Ersatzstellfläche zu informieren.
Wie viele Fahrradstellplätze sind im Zuge des Wohnungsbauvorhabens geplant?
Gemäß der aktuellen Berliner Stellplatzverordnung für Fahrräder werden pro Wohnung durchschnittlich 2 Stellplätze kalkuliert.
Wie erfolgt die Zufahrt zur Baustelle? Wie erfolgt die Straßenführung der Baustellenfahrzeuge?
Nach aktuellem Stand ist die Baustelleneinrichtung im südlichen Bereich des Projektgrundstücks vorgesehen. Weitere Informationen folgen rechtzeitig.
Fragen rund um gewerbliche Nutzungen
Wird es einen Supermarkt im Wohnungsneubau geben?
Nach derzeitigem Planungsstand sind gewerbliche Nutzungen, jedoch kein Supermarkt geplant. Das Vermietungskonzept wird zu einem späteren Zeitpunkt im Planungsprozess finalisiert. Aktuell ist insbesondere kleinteiliges Gewerbe zur Versorgung des Quartiers mit Dienstleistungen und kleinen Versorgungsgewerben angedacht.
Fragen rund um Mieten & Wohnraum
Wie und ab wann kann ich mich auf eine Wohnung im Wohnungsneubau bewerben?
Auf unserer Webseite unter https://www.howoge.de/immobiliensuche/neubauprojekte/am-lindenplatz.html haben Sie die Möglichkeit, sich unverbindlich als Interessent:in zu registrieren. Nähere Informationen zum fairen und objektiven Vermietungsprozess der HOWOGE finden Sie unter https://www.howoge.de/immobiliensuche/vermietungsprozess.html.
Wie hoch ist der Anteil an gefördertem Wohnraum?
Alle Wohnungen werden gemäß der Kooperationsvereinbarung, die das Land Berlin mit den Landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften geschlossen hat, vermietet. Die Hälfte der Wohnungen sind gefördert und damit für Inhaber:innen eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) vorgesehen.
Wie hoch ist der Anteil an barrierefreien Wohnungen?
Es werden mindestens 50% der entstehenden Wohnungen barrierefrei errichtet werden.
Über wie viele Zimmer werden die Wohnungen verfügen?
Es ist ein Wohnungsmix vorgesehen: Geplant sind 1- bis 5-Zimmer-Wohnungen.
Fragen rund um Partizipation & Kommunikation
Inwiefern können sich die Anwohner:innen im Neubauvorhaben einbringen?
Es gelten die Leitlinien für Partizipation im Wohnungsbau durch die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, für den Wohnungsneubau Am Lindenplatz erfolgt eine Beteiligung der Öffentlichkeit auf der Stufe der Information. Die HOWOGE kommt regelmäßig mit Informationen über neue Entwicklungen auf die Anwohnenden und die Nutzer:innen des Garagenhofes zu.
Wie kann ich mich informieren?
Die wichtigsten Informationen rund um den Wohnungsneubau Am Lindenplatz finden Sie:
- Am Info-Point in der Schwarzmeerstraße am Eingang zum Grundstück, auf Höhe der Hausnummer 58, und
- auf der Internetseite der HOWOGE:
Zum Neubauprojekt:
https://www.howoge.de/immobiliensuche/neubauprojekte/am-lindenplatz.html
Zur Partizipation zum Neubauprojekt:
www.howoge.de/am-lindenplatz
Am Info-Punkt können Sie sich ab sofort zum Neubauvorhaben und zu wichtigen Meilensteinen im Laufe des Projektes informieren.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bei Fragen und Anregungen zur Partizipation können Sie eine E-Mail an folgende Kontaktadresse senden: amlindenplatz@howoge.de.