Aufgabe & Wettbewerbsverfahren

Anlass und Ziel

Die HOWOGE hat vom Land Berlin den Auftrag sozialen Wohnraum zu schaffen. In der Vulkanstraße gibt es Grundstücke, die sich für einen Wohnungsneubau eignen. Wie dieser aussehen kann und welche Möglichkeiten das Gebiet bietet, wird in einem städtebaulichen Wettbewerb erarbeitet.
Im Wettbewerb wurden Konzepte für eine identitätsstiftende, zukunftsweisende und ressourcensparende Wohnbebauung gesucht, die hohe städtebauliche und funktionale Qualität vereinen. Ziel ist eine Struktur, die die Großwohnsiedlung zur Vulkanstraße und den Gewerbeflächen im Osten abschließt, grüne, klimaresiliente Freiflächen integriert und eine eigene Identität schafft. Das neue Viertel soll innovativ gestaltet sein und ein attraktives Wohnangebot mit sozialer, ökologischer und kultureller Ausrichtung bieten.

 

Die Schwerpunkte des Wettbewerbs:

  • Neubau im Einklang mit dem Bestand
  • Sozialen Wohnraum schaffen
  • Entsiegelung der Flächen
  • Neue Grün- und Freiflächen
  • Aufwertung der vorhandenen Freiflächen
  • Schaffung neuer Nachbarschaftsorte
  • Klimaschutzmaßnahmen durch Versickerung des Regenwassers
  • Erdgeschossnutzungen für den täglichen Bedarf
  • Neue nachhaltige Energie- und Mobilitätskonzepte (z. B. Photovoltaik, Quartiersgaragen)

Verfahren

In einem städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb werden verschiedene Entwürfe für die Bebauung und Nutzung eines Gebiets gesammelt. Dadurch soll die beste Lösung für das Gebiet gefunden werden. Das Verfahren wurde als nichtoffener, einphasiger städtebaulicher Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 (Richtlinie für Planungswettbewerbe) mit zwölf Planungsteams durchgeführt, wobei grundsätzliche Lösungsmöglichkeiten in städtebaulicher, funktionaler und freiraumplanerischer Hinsicht erwartet wurden. Das Verfahren war anonym. Die eingereichten Entwürfe wurden von einer Jury, bestehend aus Fach- und Sachpreisrichter:innen, beurteilt.

Wie geht es weiter?

Auf Basis des Siegerentwurfs wird ein Masterplan ausgearbeitet. Zudem laufen die Abstimmungen zum Planungsrecht mit dem Bezirksamt Lichtenberg (§ 34 Baugesetzbuch und/oder Aufstellung Bebauungsplan).

Beachten Sie, dass wir uns aktuell in einem sehr frühen Planungsstadium befinden. Wir halten Sie auf der Website über Neuigkeiten zum Wohnungsneubau Vulkanstraße auf dem Laufenden.